Rechtsprechung
   SG Braunschweig, 07.09.2018 - S 44 AS 336/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,64812
SG Braunschweig, 07.09.2018 - S 44 AS 336/18 (https://dejure.org/2018,64812)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 07.09.2018 - S 44 AS 336/18 (https://dejure.org/2018,64812)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 07. September 2018 - S 44 AS 336/18 (https://dejure.org/2018,64812)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,64812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2020 - L 11 AS 859/18

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Mutwilligkeit

    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Braunschweig vom 7. September 2018 (S 44 AS 336/18) wird zurückgewiesen.

    Die Kläger wenden sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ihr vor dem Sozialgericht (SG) Braunschweig geführtes Klageverfahren S 44 AS 336/18.

    Für den im erstinstanzlichen Verfahren S 44 AS 336/18 streitbefangenen Bewilligungszeitraum Januar bis April 2018 seien folgende weitere Bescheide ergangen (in Klammern die jeweils in dem Bescheid geregelten Zeiträume):.

    Hierzu hätte jedoch Anlass bestanden, weil nach Erlass des mit der Klage angefochtenen Widerspruchsbescheides vom 5. Februar 2018 weitere Bescheide für den streitbefangenen Zeitraum (Januar bis April 2018) ergangen sind, die gemäß § 96 SGG Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens S 44 AS 336/18 geworden sein dürften (vgl hierzu die Aufstellung der für den streitbefangenen Zeitraum ergangenen weiteren Bescheide aus der Zeit vom 23. Februar bis 15. Juni 2018, hinsichtlich derer zT weitere, gemäß § 96 SGG jedoch vermutlich unzulässige Klageverfahren vor dem SG geführt werden: Schriftsatz des Beklagten vom 22. Januar 2020).

    Auseinandergesetzt haben sich die Kläger bzw ihr Prozessbevollmächtigter auch nicht mit dem Umstand, dass sie mit der vorliegend streitgegenständlichen Klage vom 5. März 2018 - S 44 AS 336/18 - SGB II-Leistungen für die Zeit ab Mai 2018 begehren, obwohl sie diesen Zeitraum bereits mit ihrer Klage vom 22. Januar 2018 - S 44 AS 114/18 - beim SG anhängig gemacht haben.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht