Rechtsprechung
   SG Braunschweig, 11.04.2011 - S 40 KR 360/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19907
SG Braunschweig, 11.04.2011 - S 40 KR 360/07 (https://dejure.org/2011,19907)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 11.04.2011 - S 40 KR 360/07 (https://dejure.org/2011,19907)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 11. April 2011 - S 40 KR 360/07 (https://dejure.org/2011,19907)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,19907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Rechnungsabschlag nach § 8 Abs 9 KHEntgG - Verfassungsmäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 9 Krankenhausentgeltgesetz; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 14 GG
    § 8 Abs. 9 Krankenhausentgeltgesetz ist sowohl formell als auch materiell verfassungsgemäß; Die echte Rückwirkung des § 8 Abs. 9 Krankenhausentgeltgesetz ist ausnahmsweise zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 8 Abs. 9 Krankenhausentgeltgesetz ist sowohl formell als auch materiell verfassungsgemäß; Die echte Rückwirkung des § 8 Abs. 9 Krankenhausentgeltgesetz ist ausnahmsweise zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus SG Braunschweig, 11.04.2011 - S 40 KR 360/07
    Dabei findet das Rückwirkungsverbot seinen Grund im Vertrauensschutz (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 101, 239 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2008 - 1 BvR 1138/06 -, juris, Rn. 14).

    Die Fundierung im Vertrauensschutz zeichnet zugleich die Grenze des Rückwirkungsverbotes vor (vgl. BVerfGE 32, 111 ; 88, 384 ; 101, 239 ; BVerfGK 8, 338 ).

    Dieses greift unter anderem dann nicht ein, wenn sich kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts für vergangene Zeiträume bilden konnte (vgl. BVerfGE 88, 384 ; 95, 64 ; 101, 239 ; BVerfGK 8, 338 )".

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus SG Braunschweig, 11.04.2011 - S 40 KR 360/07
    Aus dem Umstand, dass Art. 103 Abs. 2 GG nur für die Strafbarkeit ein ausdrückliches Rückwirkungsverbot aufstellt, kann nicht gefolgert werden, Rückwirkungen seien im Übrigen unbedenklich (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 88, 384 ; 109, 133 ).

    Die Fundierung im Vertrauensschutz zeichnet zugleich die Grenze des Rückwirkungsverbotes vor (vgl. BVerfGE 32, 111 ; 88, 384 ; 101, 239 ; BVerfGK 8, 338 ).

    Dieses greift unter anderem dann nicht ein, wenn sich kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts für vergangene Zeiträume bilden konnte (vgl. BVerfGE 88, 384 ; 95, 64 ; 101, 239 ; BVerfGK 8, 338 )".

  • BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs

    Auszug aus SG Braunschweig, 11.04.2011 - S 40 KR 360/07
    Entscheidend ist dabei, ob die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung geeignet war, ein Vertrauen der betroffenen Personengruppe auf ihren Fortbestand zu begründen (vgl. BVerfGE 32, 111 ).

    Die Fundierung im Vertrauensschutz zeichnet zugleich die Grenze des Rückwirkungsverbotes vor (vgl. BVerfGE 32, 111 ; 88, 384 ; 101, 239 ; BVerfGK 8, 338 ).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus SG Braunschweig, 11.04.2011 - S 40 KR 360/07
    Aus dem Umstand, dass Art. 103 Abs. 2 GG nur für die Strafbarkeit ein ausdrückliches Rückwirkungsverbot aufstellt, kann nicht gefolgert werden, Rückwirkungen seien im Übrigen unbedenklich (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 88, 384 ; 109, 133 ).

    Die Verlässlichkeit der Rechtsordnung ist vielmehr eine Grundbedingung freiheitlicher Verfassungen (vgl. BVerfGE 109, 133 ).

  • BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch Beschränkung der Entgeltpunkte für die

    Auszug aus SG Braunschweig, 11.04.2011 - S 40 KR 360/07
    Die Fundierung im Vertrauensschutz zeichnet zugleich die Grenze des Rückwirkungsverbotes vor (vgl. BVerfGE 32, 111 ; 88, 384 ; 101, 239 ; BVerfGK 8, 338 ).

    Dieses greift unter anderem dann nicht ein, wenn sich kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts für vergangene Zeiträume bilden konnte (vgl. BVerfGE 88, 384 ; 95, 64 ; 101, 239 ; BVerfGK 8, 338 )".

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus SG Braunschweig, 11.04.2011 - S 40 KR 360/07
    Dabei findet das Rückwirkungsverbot seinen Grund im Vertrauensschutz (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 101, 239 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2008 - 1 BvR 1138/06 -, juris, Rn. 14).

    Dieses greift unter anderem dann nicht ein, wenn sich kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts für vergangene Zeiträume bilden konnte (vgl. BVerfGE 88, 384 ; 95, 64 ; 101, 239 ; BVerfGK 8, 338 )".

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus SG Braunschweig, 11.04.2011 - S 40 KR 360/07
    Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift oder wenn der Beginn ihrer zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre Verkündung rechtlich existent, d.h. gültig geworden ist (so Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss vom 21. Juli 2010 - Fremdrentengesetz -, BGBl I 2010, 1358 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 08.09.2008 - 2 BvL 6/03

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer

    Auszug aus SG Braunschweig, 11.04.2011 - S 40 KR 360/07
    Die echte Rückwirkung ist grundsätzlich unzulässig (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 8. September 2008 - 2 BvL 6/03, Orientierungssatz 2 b).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus SG Braunschweig, 11.04.2011 - S 40 KR 360/07
    Aus dem Umstand, dass Art. 103 Abs. 2 GG nur für die Strafbarkeit ein ausdrückliches Rückwirkungsverbot aufstellt, kann nicht gefolgert werden, Rückwirkungen seien im Übrigen unbedenklich (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 88, 384 ; 109, 133 ).
  • BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00

    Ablehnung eines Antrags auf bedarfsunabhängige Zulassung bzw Ermächtigung zur

    Auszug aus SG Braunschweig, 11.04.2011 - S 40 KR 360/07
    Das grundsätzliche Verbot der echten Rückwirkung greift daher nur ein, wenn eine gesetzliche Regelung dazu geeignet war, Vertrauen auf ihren Fortbestand in vergangenen Zeiträumen zu erwecken (vgl. BVerfGE 13, 39 ; 30, 367 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 -, NJW 2000, S. 3416).
  • BVerfG, 15.10.2008 - 1 BvR 1138/06

    Keine unzulässige Rückwirkung der § 36 Abs 2 GewStG, § 2 Abs 2 S 3 GewStG jeweils

  • BVerfG, 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10

    Verfassungsmäßigkeit des Rechnungsabschlags gem § 8 Abs 9 KHEntgG - Rüge einer

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 16 KR 8/09

    Krankenversicherung

    Insoweit ist es entgegen der Ansicht der Beklagten auch irrelevant, inwieweit die Krankenhausträger über die DKG über das Gesetzesvorhaben informiert und an ihm beteiligt waren (anders SG Braunschweig, Urteil vom 11.04.2011 - S 40 KR 360/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht