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   SG Braunschweig, 14.02.2013 - S 32 SO 178/10   

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https://dejure.org/2013,7492
SG Braunschweig, 14.02.2013 - S 32 SO 178/10 (https://dejure.org/2013,7492)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 14.02.2013 - S 32 SO 178/10 (https://dejure.org/2013,7492)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - S 32 SO 178/10 (https://dejure.org/2013,7492)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Eingliederung von behinderten Menschen - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für einen Einzelfallhelfer zur Teilhabe an einer Tagesfördergruppe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertrauendürfen hinsichtlich der Auslieferung am nächsten Werktag bei Abgabe des Schriftsatzes zur Post an einem Samstag; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus SG Braunschweig, 14.02.2013 - S 32 SO 178/10
    In dem Dreiecksverhältnis zwischen Sozialhilfeträger, Leistungserbringer und Sozialhilfeempfänger erbringt der Sozialhilfeträger nach den gesetzlichen Gesamtkonzept keine Geldleistung, sondern eine Sachleistungsverschaffung (vgl. dazu BSG, Urteil vom 28.10.2008, Az.: B 8 SO 22/07 R).

    Untrennbarer Bestandteil der Sachleistungsverschaffung ist die "Übernahme" der der Einrichtung zustehenden Vergütung (BSG, Urteil vom 28.10.2008, Az: B 8 SO 22/07 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2002 - L 13 AL 2380/02

    Förderung der Teilnahme behinderter Menschen an Maßnahmen im

    Auszug aus SG Braunschweig, 14.02.2013 - S 32 SO 178/10
    Die von dem Beklagten angeführte Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. August 2002, Az.: L 13 AL 2380/02 ER - B ist auf den vorliegenden Fall schon deshalb nicht übertragbar, da im Bereich des Arbeitslosengeldes I nur über die Voraussetzungen des § 136 Abs. 2 SGB IX hinsichtlich der Werkstatt für Behinderte zu prüfen sind.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - L 23 SO 277/08

    Kostenbeteiligung bei Leistungen der Eingliederungshilfe, Leistungen zur Teilhabe

    Auszug aus SG Braunschweig, 14.02.2013 - S 32 SO 178/10
    Dies beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls in Abhängigkeit von dem in der Einrichtung zu deckenden individuellen Bedarf und dem Leistungsangebot der Förderstätte andererseits (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.04.2010, Az.: L 23 SO 277/08 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 7 SO 25/09

    Anspruch auf Sozialhilfe; Eingliederungshilfe für schwer- und schwerstbehinderte

    Auszug aus SG Braunschweig, 14.02.2013 - S 32 SO 178/10
    Ziel der in Förder- und Betreuungsstätten angebotenen Maßnahmen sind nicht nur die Vorbereitung auf Maßnahmen der Teilhabe am Arbeitsleben, sondern auch die Förderung praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung und insbesondere angemessene tagesstrukturierende Hilfen (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.08.2009, L 7 SO 25/09 B ER m.w.N.).
  • SG Osnabrück, 01.12.2009 - S 16 AL 200/07

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in

    Auszug aus SG Braunschweig, 14.02.2013 - S 32 SO 178/10
    Zwischen dem Leistungserbringer und dem Leistungsträger gibt es zwar vertragliche Regelungen (vgl. § 75 Abs. 3 SGB XII), jedoch ergibt sich hieraus kein direkter Anspruch des Leistungserbringers gegen den Leistungsträger (SG Osnabrück, Urteil vom 01.12.2009, Az.: S 16 AL 200/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2010 - L 11 AL 49/10
    Auszug aus SG Braunschweig, 14.02.2013 - S 32 SO 178/10
    Im vorliegenden Falle ist jedoch der Bereich der Tagesfördereinrichtung des § 136 Abs. 3 SGB IX unstreitig betroffen, so dass diese Entscheidung keinerlei Relevanz auf das vorliegende Verfahren haben kann (vgl. Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 09.08.2010, Az: L 11 AL 49/10 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 8 SO 28/14
    Mit Urteil vom 14. Februar 2013 (S 32 SO 178/10) wurde der Beklagte unter Aufhebung entgegenstehender Bescheide verpflichtet, "dem Kläger ab dem 16. Februar 2010 die Kosten eines Einzelfallhelfers für die Tagesfördergruppe der Werkstatt für behinderte Menschen der Lebenshilfe in C. zu gewähren".
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