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SG Chemnitz, 05.07.2019 - S 25 AS 723/19 |
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Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 05.07.2019 - S 25 AS 723/19
- VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 97-IV-19
- VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 97-IV-19
Wird zitiert von ...
- VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 97-IV-19 Mit ihrer am 5. August 2019 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen und mit Schreiben vom 18. August, 22. und 23. September, 11., 26., 27. und 28. Oktober, 1., 2., 3., 10., 16. und 17. November 2019 ergänzten Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Sozialgerichts Chemnitz vom 5. Juli 2019 (S 25 AS 723/19), mit dem eine Anhörungsrüge gegen die Verfügung des Sozialgerichts vom 10. Mai 2019 als unzulässig verworfen wurde.
Mit dem angegriffenen Beschluss vom 5. Juli 2019 (S 25 AS 723/19) verwarf das Sozialgericht die Anhörungsrüge als unzulässig, weil diese nicht in der gebotenen Form erhoben worden sei und der Beschwerdeführer zu 1) weder die Gehörsverletzung noch deren Entscheidungserheblichkeit substantiiert vorgetragen habe.