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SG Chemnitz, 06.03.2019 - S 27 SO 287/15 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 06.03.2019 - S 27 SO 287/15
- LSG Sachsen, 09.05.2019 - L 8 SO 32/19
- BSG, 10.07.2019 - B 8 SO 38/19 S
Wird zitiert von ...
- BSG, 10.07.2019 - B 8 SO 38/19 S
Unzulässige Beschwerde gegen eine unanfechtbare Entscheidung des LSG
Das Sächsische Landessozialgericht (LSG) hat die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts ( SG ) Chemnitz, mit dem seine Erinnerung gegen die - aufgrund einer wesentlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse vorgenommenen - Abänderung der in den Verfahren S 27 SO 287/15 und L 8 SO 4/17 bewilligten Prozesskostenhilfe (PKH) zurückgewiesen wurde (Beschluss vom 6.3.2019), als unzulässig verworfen (Beschluss vom 9.5.2019).