Rechtsprechung
SG Chemnitz, 11.11.2016 - S 33 AS 1347/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,41627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unbeachtlichkeit eines Verfahrensfehlers bei der Kostenerstattung hinsichtlich des Widerspruchsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2001 - L 5 KA 2481/00
Erstattung der Kosten des Widerspruchsverfahrens zugunsten des …
Auszug aus SG Chemnitz, 11.11.2016 - S 33 AS 1347/16
Die Pflicht zur Erstattung von Aufwendungen im Widerspruchsverfahren wird nach § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X allein dadurch ausgelöst, dass Verfahrens- oder Formvorschriften verletzt worden sind (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 2001 - L 5 KA 2481/00 -, juris Rn. 20). - BVerwG, 12.08.2014 - 1 C 2.14
Abhilfebescheid, Bestandskraft, Kostenentscheidung, Rechtsmittelklarheit, …
Auszug aus SG Chemnitz, 11.11.2016 - S 33 AS 1347/16
Der Widerspruchsbescheid enthält hinsichtlich der Kostengrundentscheidung eine selbstständige Beschwer, sodass gegen diese Entscheidung des Widerspruchs ausnahmsweise eine isolierte Anfechtungsklage zulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.08.2014 - 1 C 2/14).
- SG Dresden, 23.01.2020 - S 35 R 536/19 Dieser Schluss geht jedoch nach Auffassung der Kammer fehl, da anderenfalls bei Begründungmängeln kein Anwendungsfall für die Regelung in § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X mehr denkbar ist (ebenso: SG Chemnitz, Urteil vom 11.11.2016, Az. S 33 AS 1347/16 in juris).