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SG Chemnitz, 26.07.2004 - S 13 KR 516/04.ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Anordnung auf Ausstellung einer Kündigungsbestätigung; Kündigung der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ohne Einhaltung der Mindestbindungszeit; Erhöhung des Beitragssatzes nach Fusion zweier Betriebskrankenkassen; Berufung auf ein Sonderkündigungsrecht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 31.08.2004 - 1 B 1.04
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Feststellung einer neuen …
Auszug aus SG Chemnitz, 26.07.2004 - S 13 KR 516/04
Hat eine Krankenkasse - wie hier - die Ausstellung einer Kündigungsbestätigung unter Hinweis auf die fehlende Zulässigkeit der Kündigung abgelehnt und stellt sich im Hauptsacheverfahren heraus, dass diese Ablehnung zu Unrecht erfolgt ist, ist dem Versicherten wegen des Nachweises der Mitgliedsbescheinigung innerhalb der Kündigungsfrist (§ 175 Abs. 4 Satz 4 SGB V) regelmäßig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 23.02.2004, Az: L 1 B 1/04 KR-ER). - BSG, 10.05.1995 - 1 RR 2/94
Krankenkasse - Beitragssatz - Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus SG Chemnitz, 26.07.2004 - S 13 KR 516/04
Einer Fortgeltung der unterschiedlichen Beitragssätze der bisherigen Krankenkassen dürfte zudem entgegenstehen, dass es den Krankenkassen grundsätzlich nicht gestattet ist, in ihren Satzungen über die in den §§ 241 ff. SGB V vorgeschriebenen hinaus weitere Beitragssätze vorzusehen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 10.05.1995, 1 RR 2/94 = SozR 3-2500 § 242 Nr. 2). - BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89
Sitzblockaden II
Auszug aus SG Chemnitz, 26.07.2004 - S 13 KR 516/04
Der mögliche Wortsinn bildet schließlich die Grenze der Auslegung (BVerfGE 92, 1,12). - BSG, 18.12.2001 - B 12 RA 2/01 R
Krankenversicherung - Versicherungspflichtiger - Beitragssatz aus der Rente - …
Auszug aus SG Chemnitz, 26.07.2004 - S 13 KR 516/04
Unterschiedliche Beitragssätze bei derselben Einkommensart sowie die Fortgeltung von Beitragssätzen der bisherigen Krankenkassen setzen vielmehr das Vorliegen einer entsprechenden gesetzlichen Regelung voraus (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.2001, B 12 RA 2/01 R = SozR 3-2500 § 247 Nr. 2 zu § 247 Abs. 1 Satz 2 SGB V in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung).