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   SG Cottbus, 22.10.2015 - S 30 SF 186/15 E   

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https://dejure.org/2015,34277
SG Cottbus, 22.10.2015 - S 30 SF 186/15 E (https://dejure.org/2015,34277)
SG Cottbus, Entscheidung vom 22.10.2015 - S 30 SF 186/15 E (https://dejure.org/2015,34277)
SG Cottbus, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - S 30 SF 186/15 E (https://dejure.org/2015,34277)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 193 SGG, § 197 Abs 1 SGG, § 197 Abs 2 SGG, Nr 3106 Nr 3 RVG-VV, Nr 1000 RVG-VV, Nr 1005 RVG-VV, Nr 1006 RVG-VV
    Kostenfestsetzung - Rechtsanwaltsgebühren - Gebührenfestsetzung - Teilanerkenntnis - volles Anerkenntnis - Erledigungsgebühr - Erledigung - Pflichten des Urkundsbeamten - Hinweispflichten - unvollständiger Kostenfestsetzungsantrag - Kostenfestsetzungsantrag - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfall einer Erledigungsgebühr oder fiktiven Terminsgebühr für die Abgabe eines (Teil) Anerkenntnisses; Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 960
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Berlin, 06.03.2009 - S 164 SF 118/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfestsetzungsverfahren - anwaltliche

    Auszug aus SG Cottbus, 22.10.2015 - S 30 SF 186/15
    Es ist insofern maßgeblich, dass das besondere Bemühen des Anwaltes zu einer Situation ähnlich der beim Abschluss eines Vergleiches führt (vgl. dazu auch SG Berlin S 164 SF 118/09), nur so werden Sinn und Zweck der VV RVG 1002ff, sowie 1005ff. richtig erfasst.
  • LSG Sachsen, 06.09.2013 - L 8 AS 1509/13
    Auszug aus SG Cottbus, 22.10.2015 - S 30 SF 186/15
    Da im RVG hinsichtlich der Beschwerdemöglichkeiten zu Kostenfestsetzungen im Sinne des § 197 Absatz 1 SGG keine eigenen Regelungen getroffen sind, kann das regelungslose RVG der klaren Regelung des § 197 Absatz 2 SGG, der im Übrigen vom Gesetzgeber nicht aufgehoben oder abgeändert wurde, nicht vorgehen (so auch LSG Sachsen L 8 AS 1509/13 B KO sowie LSG Berlin-Brandenburg L 39 SF 281/13 B E).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2018 - L 20 SO 95/18

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Es ist von vornherein nicht ersichtlich, dass die Beschwerdegegnerin im Anschluss an das Teilanerkenntnis der Beklagten etwa noch auf die Klägerin einwirken musste, sich mit dem erzielten Teilerfolg zufrieden zu geben (vgl. dazu etwa Loytved, jurisPR-SozR 8/2015 Anm. 5 zu C.; zu einem Fall, in dem ein Verzicht auf Weiterverfolgung weiterer als der anerkannten Ansprüche eine Erledigungsgebühr ausgelöst haben mag, siehe etwa LSG NRW, Beschluss vom 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B Rn. 37; vgl. auch SG Cottbus, Beschluss vom 22.10.2015 - S 30 SF 186/15 E Rn. 19, wonach "das besondere Bemühen des Anwaltes zu einer Situation ähnlich der beim Abschluss eines Vergleiches führt", wozu jedoch nicht ausreiche, dass der Anwalt "ohne weiteres Zutun den Rechtsstreit für erledigt erklärt"); denn die Beschwerdeführerin selbst hielt das Teilanerkenntnis - wenn auch rechtsirrig - sogar für ein Vollanerkenntnis (Schriftsatz vom 25.08.2017) und ist hiervon erst nach gerichtlichem Hinweis vom 05.09.2017 abgerückt.
  • SG Düsseldorf, 10.04.2017 - S 19 SF 58/16
    (Zu einer solchen Konstellation siehe auch SG Cottbus, Beschluss vom 22.10.2015 - S 30 SF 186/15 E - juris, Rn. 19).
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