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   SG Cottbus, 23.03.2016 - S 30 SF 380/16 AB   

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SG Cottbus, 23.03.2016 - S 30 SF 380/16 AB (https://dejure.org/2016,5122)
SG Cottbus, Entscheidung vom 23.03.2016 - S 30 SF 380/16 AB (https://dejure.org/2016,5122)
SG Cottbus, Entscheidung vom 23. März 2016 - S 30 SF 380/16 AB (https://dejure.org/2016,5122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 440
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2015 - L 32 SF 288/15

    Zuständigkeit des nächsthöheren Gerichts - pauschales Ablehnungsgesuch - Absehen

    Auszug aus SG Cottbus, 23.03.2016 - S 30 SF 380/16
    Die Pauschale Ablehnung eines gesamten Gerichts oder Senats ohne Vortrag von Befangenheitsgründen, die sich individuell auf den oder die beteiligten Richter beziehen, ist rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2015, Az.: L 32 SF 288/15 AB, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Zudem gilt nach dem geltenden Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Cottbus, dass über Befangenheitsgesuche der zweite Vertreter des regulären Kammervorsitzenden entscheidet, während bei Erfolg des Befangenheitsgesuchs der Fall vom ersten Vertreter zu bearbeiten ist, das eigene Interesse des Bearbeiters des Befangenheitsgesuchs also nicht berührt ist (vgl. zum Ganzen LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2015, Az.: L 32 SF 288/15 AB, juris Rn. 3 ff.).

  • BFH, 22.10.1997 - XI B 51/97
    Auszug aus SG Cottbus, 23.03.2016 - S 30 SF 380/16
    Nimmt ein Richter zu einer für einen Rechtsstreit bedeutsamen Frage in einem Vortrag Stellung, ist dies allein kein Grund, seiner Unparteilichkeit zu misstrauen (BFH, Beschluss vom 22.10.1997, XI B 51/97, juris).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus SG Cottbus, 23.03.2016 - S 30 SF 380/16
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln, also ob der Beteiligte von seinem Standpunkt aus nach vernünftigen Erwägungen Bedenken gegen die Unparteilichkeit des Richters haben kann (BVerfG, Beschluss vom 05.04.1990, Az.: 2 BvR 413/88, juris Rn. 24; vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG Kommentar, 11. Auflage, § 60 Rn. 7 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.09.2018 - 9 A 2.18

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; Verfahrensfehler; aufschiebende

    Nimmt ein Richter als Referent zu allgemein bedeutsamen Rechtsfragen Stellung, und sei es vor einem beschränkten Zuhörerkreis, ist das allein kein Grund, seiner Unparteilichkeit zu misstrauen (BFH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - XI B 51/97 - juris Rn. 7; SG Cottbus, Beschluss vom 23. März 2016 - S 30 SF 380/16 AB - juris Rn. 10 ff.).
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