Rechtsprechung
SG Cottbus, 29.12.2016 - S 38 AS 309/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,68281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- SG Cottbus, 29.12.2016 - S 38 AS 309/16
- VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 14/17
Wird zitiert von ...
- VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 14/17
Der Grundsatz der Subsidiarität gebietet keine vorrangige Erhebung einer …
Der Beschluss des Sozialgerichts Cottbus vom 29. Dezember 2016 (S 38 AS 309/16) verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf Gleichheit vor Gericht (Art. 52 Abs. 3 Alt. 1 LV).Nach Zurückweisung des Widerspruchs erhob die Beschwerdeführerin Klage beim Sozialgericht Cottbus (S 38 AS 309/16) mit dem Begehren auf Festsetzung weiterer Kosten entsprechend dem Antrag im Widerspruchsschreiben.
Den zuvor am 18. April 2016 gestellten Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe lehnte das Sozialgericht mit Beschluss vom 29. Dezember 2016 (S 38 AS 309/16) ab.
Die Verfahrensakte S 38 AS 309/16 wurde beigezogen.