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SG Düsseldorf, 04.08.2020 - S 26 KR 953/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 03.06.2009 - B 12 R 12/07 R
Sozialversicherung - variables Entgelt - Abschlags- und Endzahlung - …
Auszug aus SG Düsseldorf, 04.08.2020 - S 26 KR 953/18
Dies entspricht der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. jurisPK-SGB IV, Schlegel/Voelzke, 3. Aufl. 2016, § 23 a Rn. 40 unter Hinweis auf BSG Urt. v. 03.06.2009 - B 12 R 12/07 R, juris Rn. 15: "Bei Anlegung dieser Maßstäbe stellen die in mehreren Etappen zur Auszahlung gelangten Umsatzbeteiligungen einmalig gezahltes Arbeitsentgelt dar. Im hier maßgeblichen Zeitpunkt der Entstehung der Beitragsansprüche konnten sie einem konkreten Entgeltabrechnungszeitraum weder im Hinblick auf den Umfang noch die Art einer Arbeitsleistung zugeordnet werden."). - BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 12/09 R
Aufwendungsausgleichsverfahren - Heranziehung des Arbeitgebers zur Umlagepflicht …
Auszug aus SG Düsseldorf, 04.08.2020 - S 26 KR 953/18
Arbeitgeber sind in sozialgerichtlichen Streitigkeiten über ihre Umlagepflicht nach dem AAG als "Versicherte" kostenprivilegiert (vgl. BSG Urt. v. 27.10.2009 - B 1 KR 12/09 R, juris 2. Leitsatz). - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 16 (11) R 3/06
Rentenversicherung
Auszug aus SG Düsseldorf, 04.08.2020 - S 26 KR 953/18
Somit stellen Umsatzbeteiligungen einmalig gezahltes Arbeitsentgelt dar, unabhängig davon, ob sie als a-Konto-Zahlung oder als Schlusszahlung geleistet werden (vgl. LSG NRW Urt. v. 26.06.2008 - L 16 (11) R 3/06, juris 1. Orientierungssatz).