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   SG Düsseldorf, 06.12.2012 - S 27 R 24/12   

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https://dejure.org/2012,37892
SG Düsseldorf, 06.12.2012 - S 27 R 24/12 (https://dejure.org/2012,37892)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2012 - S 27 R 24/12 (https://dejure.org/2012,37892)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - S 27 R 24/12 (https://dejure.org/2012,37892)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für eine Tätigkeit als Specialty Claims Examiner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Rentenversicherungspflicht trotz Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur gesetzlichen Rentenversicherungspflicht - Keine Befreiung trotz Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht trotz Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherungspflicht für Rechtsanwälte

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Doppelte Rentenversicherungspflicht für nebenberufliche Anwälte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung einer Juristin abgelehnt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht trotz Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Befreiung von gesetzlicher Rentenversicherungspflicht nur bei Tätigkeit mit Pflichtmitgliedschaft zu berufsständischer Kammer möglich

Papierfundstellen

  • DB 2013, 1121
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00

    Berücksichtigung von Zeiten als Syndikusanwalt beim Erwerb einer

    Auszug aus SG Düsseldorf, 06.12.2012 - S 27 R 24/12
    Ein Syndikusanwalt wird innerhalb seines festen Beschäftigungsverhältnisses nicht anwaltlich tätig (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.1999 ? IX ZR 384/97 = BGHZ 141, 69; Beschluss vom 07.02.2011 - AnwZ (B) 20/10; Beschluss vom 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00; Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Auflage, § 46 Rn. 3), was erst recht für andere Beschäftigungsverhältnisse bei einem nicht-anwaltlichen Arbeitgeber gilt.

    Auch soweit der Syndikus in dieser Vorschrift als Rechtsanwalt bezeichnet wird, liegt ihr der Grundsatz der Zwei-Berufe-Theorie zu Grunde, dass der Syndikusanwalt innerhalb seines festen Beschäftigungsverhältnisses gerade nicht anwaltlich tätig wird (BGH, Beschluss vom 18.06.2001 ? AnwZ (B) 41/00 mit ausführlicher Darstellung des Gesetzgebungsverfahrens).

  • LSG Hamburg, 27.06.2006 - L 3 RA 37/04

    Begründung der Pflichtmitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer und darauf

    Auszug aus SG Düsseldorf, 06.12.2012 - S 27 R 24/12
    Diese Kanzleipflicht erfüllt ein Beschäftigter, der wie die Klägerin bei einem nicht-anwaltlichen Arbeitgeber tätig ist, nicht (so auch: LSG Hamburg, Urteil vom 27.06.2006 ? L 3 RA 37/04).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004 - L 4 RA 12/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 06.12.2012 - S 27 R 24/12
    Diese Überlegungen beantworten gleichermaßen die hier zu entscheidende Frage, ob eine für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung erforderliche berufsgruppenspezifischen Tätigkeit gegeben ist (LSG NRW, Urteil vom 19.03.2004 ? L 4 RA 12/03; Hauck/Haines-Fichte, SGB VI, § 6 Rn. 64f., der zutreffend erwähnt, dass es sich bei der berufsständischen Altersversorgung der Anwaltschaft um keine ?Juristenversorgung?, sondern um eine Anwaltsversorgung handelt).
  • BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 20/10

    Niedergelassener europäischer Rechtsanwalt: Tätigkeit als Syndikusanwalt

    Auszug aus SG Düsseldorf, 06.12.2012 - S 27 R 24/12
    Ein Syndikusanwalt wird innerhalb seines festen Beschäftigungsverhältnisses nicht anwaltlich tätig (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.1999 ? IX ZR 384/97 = BGHZ 141, 69; Beschluss vom 07.02.2011 - AnwZ (B) 20/10; Beschluss vom 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00; Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Auflage, § 46 Rn. 3), was erst recht für andere Beschäftigungsverhältnisse bei einem nicht-anwaltlichen Arbeitgeber gilt.
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts

    Auszug aus SG Düsseldorf, 06.12.2012 - S 27 R 24/12
    Ein Syndikusanwalt wird innerhalb seines festen Beschäftigungsverhältnisses nicht anwaltlich tätig (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.1999 ? IX ZR 384/97 = BGHZ 141, 69; Beschluss vom 07.02.2011 - AnwZ (B) 20/10; Beschluss vom 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00; Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Auflage, § 46 Rn. 3), was erst recht für andere Beschäftigungsverhältnisse bei einem nicht-anwaltlichen Arbeitgeber gilt.
  • SG Augsburg, 20.02.2013 - S 14 R 1035/10

    Gesetzliche Rentenversicherung: Befreiung von der Versicherungspflicht wegen

    Der teilweise in der Rechtsprechung (LSG Nordhein-Westfalen, a.a.O.; SG B-Stadt, Urteil vom 06.12.2012, Az.: S 27 R 24/12, abrufbar in juris) vertretenen Ansicht, dass die vom Bundesgerichtshof (BGH) entwickelte Zwei-Berufe-Theorie, wonach der Syndikusanwalt außerhalb seines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses einer anwaltlichen Tätigkeit nachgehe, innerhalb desselben jedoch nicht (vgl. hierzu: Fichte in Hauck/Noftz, SGB VI, § 6 Rdnr. 65 m.w.N.), auf das Sozialversicherungsrecht zu übertragen sei, vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.
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