Rechtsprechung
SG Düsseldorf, 07.05.2015 - S 30 SO 15/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung der Kosten für die stationäre Behandlung eine Hilfebedürftigen mit akut reduziertem Allgemeinzustand
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 120 (Kurzinformation)
Krankenhäuser/Pflegeeinrichtungen | Kein Anspruch des Nothelfers bei Verzicht des Hilfebedürftigen auf Sozialhilfe
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 07.05.2015 - S 30 SO 15/14
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 SO 238/15 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R
Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen …
Auszug aus SG Düsseldorf, 07.05.2015 - S 30 SO 15/14
Dies beschreibt zunächst als bedarfsbezogene Moment die Eilbedürftigkeit des Eingreifens selbst (BSG, Urteil vom 23.08.2013, B 8 SO 19/12 R).Der Anspruch des Nothelfers besteht also in Abgrenzung zum Anspruch des Hilfebedürftigen nur dann, wenn der Sozialhilfeträger keine Kenntnis vom Leistungsfall hat und ein Anspruch des Hilfebedürftigen gegen den Sozialhilfeträger (nur) deshalb nicht entsteht (BSG, Urteil vom 23.08.2013, B 8 SO 19/12 R m.w.N.).
Ein Anspruch des Nothelfers scheidet auch dann aus, wenn der Hilfebedürftige von seinem Recht, Leistungen der Sozialhilfe nicht in Anspruch zu nehmen, Gebrauch gemacht hat (BSG, Urteil vom 23.08.2013, B 8 SO 19/12 R).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11
Sozialhilfe
Auszug aus SG Düsseldorf, 07.05.2015 - S 30 SO 15/14
Die Voraussetzungen für einen Eilfall sind deshalb nur dann und so lange erfüllt, wie es der hilfebedürftigen Person bzw. dem Krankenhausträger nicht möglich oder zumutbar ist, den zuständigen Sozialhilfeträger über den Hilfefall zu unterrichten (LSG NRW, Urteil vom 27. Februar 2012, L 20 SO 48/11 m.w.N.).