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   SG Düsseldorf, 07.11.2018 - S 2 KA 278/14   

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SG Düsseldorf, 07.11.2018 - S 2 KA 278/14 (https://dejure.org/2018,37996)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2018 - S 2 KA 278/14 (https://dejure.org/2018,37996)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 2018 - S 2 KA 278/14 (https://dejure.org/2018,37996)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwehr einer Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 18/12 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Schadensersatzanspruch der Krankenkasse nach

    Auszug aus SG Düsseldorf, 07.11.2018 - S 2 KA 278/14
    Auf die Revision des Beklagten hat das BSG mit Urteil vom 20.03.2010 - B 6 KA 18/12 R - die vorinstanzlichen Urteile aufgehoben und der Klägerin die Kosten für alle Rechtszüge auferlegt: Zwar habe das LSG materiell zu Recht einen Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz bejaht.

    Das Aktenzeichen 000/06 der Kanz-lei H2-C1bezieht sich auf das Mandat in dem Rechtsstreit S 2 KA 29/08 (L 11 KA 30/09, B 6 KA 18/12 R).

    Der nach dem Urteil des BSG vom 20.03.2013 - B 6 KA 18/12 R - zwar dem Grunde nach bestehende Schadensersatzanspruch ist insofern hinsichtlich der Höhe noch offen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 30/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Düsseldorf, 07.11.2018 - S 2 KA 278/14
    Das Sozialgericht (SG) Düsseldorf hat der Klage mit Urteil vom 25.02.2009 - S 2 KA 29/08 - stattgegeben, das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) mit Urteil vom 19.10.2011 - L 11 KA 30/09 - die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.

    Das Aktenzeichen 000/06 der Kanz-lei H2-C1bezieht sich auf das Mandat in dem Rechtsstreit S 2 KA 29/08 (L 11 KA 30/09, B 6 KA 18/12 R).

  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90

    Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei

    Auszug aus SG Düsseldorf, 07.11.2018 - S 2 KA 278/14
    So kann z.B. niemand etwas verlangen, was er umgehend als Schadensersatz aus einer unerlaubten Handlung oder wegen ungerechtfertigter Bereicherung wieder herauszugeben hätte (BGHZ 116, 200, 203; 66, 302, 305; Staudin-ger/Olzen/Looschelders (2015) BGB § 242 Rn. 279 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2006 - L 10 B 3/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Düsseldorf, 07.11.2018 - S 2 KA 278/14
    Die Anrufung des Beschwerdeausschusses, d.h. der Widerspruch gegen den Be-scheid der Prüfungsstelle, entfaltet aufschiebende Wirkung (§ 106c Abs. 3 Satz 2 SGB V; vgl. LSG NRW, Beschluss vom 20.05.2006 - L 10 B 3/06 KA ER -).
  • BGH, 24.05.1976 - III ZR 145/74

    Amtspflichten gegenüber Fernmeldeteilnehmern

    Auszug aus SG Düsseldorf, 07.11.2018 - S 2 KA 278/14
    So kann z.B. niemand etwas verlangen, was er umgehend als Schadensersatz aus einer unerlaubten Handlung oder wegen ungerechtfertigter Bereicherung wieder herauszugeben hätte (BGHZ 116, 200, 203; 66, 302, 305; Staudin-ger/Olzen/Looschelders (2015) BGB § 242 Rn. 279 ff.).
  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZR 33/84

    Beitreibung eines Prozeßkostenvorschusses nach 317 Beendigung des Prozesses

    Auszug aus SG Düsseldorf, 07.11.2018 - S 2 KA 278/14
    Als rechtsvernichtende Einwendung greift jedoch das Verbot unzulässiger Rechtsausübung (vgl. BGHZ 94, 316, 318) durch.
  • BGH, 09.07.1986 - VIII ZR 283/85

    Zulässigkeitsrüge der mangelnden Kostenerstattung gegenüber einer

    Auszug aus SG Düsseldorf, 07.11.2018 - S 2 KA 278/14
    Der Kläger kann sich seiner Pflicht, die Kosten des Vorprozesses vor erneuter Klage zu erstatten, auch nicht wirksam dadurch ent-ziehen, dass er nicht die frühere Klage auf Leistung wiederholt, sondern mit ei-ner anderen Klage, z.B. einer Vollstreckungsabwehrklage gegen einen titulier-ten Anspruch des Beklagten, auch gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss aus dem Vorprozess, mit dem im Vorprozess geltend gemachten Anspruch auf-rechnet (BGH MDR 1987, 137; BGH NJW 1992, 2034; Thomas/Putzo-Reichelt, ZPO, 39. Aufl. 2018, § 269 Rn. 24; Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 269 Rn. 21).
  • BGH, 24.03.1992 - XI ZR 223/91

    Einrede mangelnder Kostenerstattung bei Aufrechnung mit im Vorprozeß eingeklagter

    Auszug aus SG Düsseldorf, 07.11.2018 - S 2 KA 278/14
    Der Kläger kann sich seiner Pflicht, die Kosten des Vorprozesses vor erneuter Klage zu erstatten, auch nicht wirksam dadurch ent-ziehen, dass er nicht die frühere Klage auf Leistung wiederholt, sondern mit ei-ner anderen Klage, z.B. einer Vollstreckungsabwehrklage gegen einen titulier-ten Anspruch des Beklagten, auch gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss aus dem Vorprozess, mit dem im Vorprozess geltend gemachten Anspruch auf-rechnet (BGH MDR 1987, 137; BGH NJW 1992, 2034; Thomas/Putzo-Reichelt, ZPO, 39. Aufl. 2018, § 269 Rn. 24; Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 269 Rn. 21).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 204/06

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Angemessenheit des Rechtsfolge

    Auszug aus SG Düsseldorf, 07.11.2018 - S 2 KA 278/14
    Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.11.2006 - 3 StR 204/06 - wurde er in 36 Fällen des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs für schuldig befunden.
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 59/08 B

    Entziehung der Zulassung eines Vertragsarztes, Berücksichtigung strafprozessualer

    Auszug aus SG Düsseldorf, 07.11.2018 - S 2 KA 278/14
    Seine vertragszahnärztliche Zulassung wurde entzogen (Bundesso-zialgericht (BSG), Beschluss vom 05.11.2008 - B 6 KA 59/08 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 77/14

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 77/14
    Die Abtretung beziehe sich allein auf mögliche Ansprüche aus den von der Antragstellerin betriebenen sozialgerichtlichen Verfahren S 2 KA 278/14, S 2 KA 277/14 ER sowie dem Verfahren PST-0321/14 vor der Prüfstelle der KZV Nordrhein und etwaigen Rechtsmittelverfahren.

    Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte sowie die Streitakten S 2 KA 278/14 und S 2 KA 29/08.

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