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   SG Düsseldorf, 08.11.2004 - S 11 RJ 25/03   

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https://dejure.org/2004,15764
SG Düsseldorf, 08.11.2004 - S 11 RJ 25/03 (https://dejure.org/2004,15764)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2004 - S 11 RJ 25/03 (https://dejure.org/2004,15764)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2004 - S 11 RJ 25/03 (https://dejure.org/2004,15764)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Sozialgerichtliches Verfahren - volle Kostenerstattung - außergerichtliche Kosten - Erledigung durch Vergleich - Erfolgsaussicht der Klage - Zeitrentengewährung gem § 102 Abs 2 SGB 6

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91

    Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 08.11.2004 - S 11 RJ 25/03
    Ändern sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse während des Gerichtsverfahrens und erkennt die Behörde daraufhin den Klageanspruch sofort an, wäre es unbillig, sie mit außergerichtlichen Kosten zu belasten (BSG, Beschluss vom 24. Mai 1991, Az.: 7 RAR 2/91, SozR 3 1500 § 193 SGG Nr. 2; Beschlüsse des LSG NW vom 30.04.1999, Az.: 3 L B 17/98 RJ und vom 18.12.2001 Az.: L 3 B 19/01 P, jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • BVerwG, 16.02.2001 - 3 B 3.01

    Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision

    Auszug aus SG Düsseldorf, 08.11.2004 - S 11 RJ 25/03
    Die Entscheidung über die Kostenerstattung erfolgt unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen, wobei insbesondere die Erfolgsaussichten der Klage maßgeblich sind (Meyer-Ladewig SGG, Kommentar 7. Aufl., 2002, § 193 RN. 13; Beschlüsse des Landessozialgerichts - LSG - Nordrhein-Westfalen - NW - vom 20.04.2001, Az.: L 3 B 3/01 P und vom 27.08.2001, Az.: L 3 B 8/01 RJ).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.09.2006 - L 2 R 5387/05

    Kostentragung bei Vorliegen der Voraussetzungen für Rentenanspruch zum Zeitpunkt

    Daher ist in diesen Fällen regelmäßig die volle Kostenübernahme durch die Beklagte gerechtfertigt (vgl. zum Problemkreis auch: SG Ulm, Beschluss vom 19. Januar 2006 - S 11 R 235/06 AK-A - SG Düsseldorf, Beschluss vom 8. November 2004 - S 11 RJ 25/03 - beide veröffentlicht in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2006 - L 1 B 1231/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostentragung - Anerkenntnis - befristete

    Nimmt er also ein Anerkenntnis an, mit dem erstmals eine (wenn auch) befristete Rente zugestanden wird, wird die Kostentragung durch den beklagten Rentenversicherungsträger die Regel sein (vgl. SG Düsseldorf, Beschluss vom 8. November 2004 - S 11 RJ 25/03 -, SG Ulm, Beschluss vom 19. Januar 2006 - S 11 R 235/06 AK-A; beide zitiert nach juris).
  • SG Ulm, 19.01.2006 - S 11 R 235/06 AK-A

    Kostentragung bei Anerkenntnis auf Gewährung einer Rente - Auslegung des

    Dies gilt auch dann, wenn das Gericht nur eine Rentengewährung auf Zeit hätte zusprechen können (so auch SG Düsseldorf, Urt. vom 08.11.2004 - S 11 RJ 25/03).
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