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   SG Düsseldorf, 10.08.2007 - S 23 AS 161/05   

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https://dejure.org/2007,22648
SG Düsseldorf, 10.08.2007 - S 23 AS 161/05 (https://dejure.org/2007,22648)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.2007 - S 23 AS 161/05 (https://dejure.org/2007,22648)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 2007 - S 23 AS 161/05 (https://dejure.org/2007,22648)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 6/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bestehen einer eheähnlichen

    Auszug aus SG Düsseldorf, 10.08.2007 - S 23 AS 161/05
    Diese Indizien sind jedoch nicht abschließend; für die Beurteilung, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, ist stets maßgebend, ob das Gesamtbild aller zu wertenden Tatsachen die Annahme des Vorliegens einer solchen Gemeinschaft rechtfertigt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.04.2006, Az.: L 20 B 24/06 AS ER; dass., Beschluss vom 21.04.2005, Az.: L 9 B 6/05 SO ER).
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus SG Düsseldorf, 10.08.2007 - S 23 AS 161/05
    Grobe Fahrlässigkeit in diesem Sinne ist nur dann anzunehmen, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat; hierfür genügt es nicht, dass er mit der Rechtswidrigkeit rechnen musste; verlangt wird vielmehr eine Sorgfaltspflichtverletzung in einem besonders hohem Ausmaße, die dann zu bejahen ist, wenn schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden, wenn also nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste; dabei ist jedoch nicht ein objektiver Maßstab anzulegen, sondern auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen und Verhalten der Betroffenen sowie die besonderen Umstände des Falles abzustellen (BSG, Urteil vom 27.07.2000, Az.: B 7 AL 88/99 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2005 - L 9 B 18/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Düsseldorf, 10.08.2007 - S 23 AS 161/05
    Abzustellen ist auch auf die Dauer und Intensität der (vorhergehenden) Bekanntschaft, den Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während des streitgegenständlichen Zeitraums und die nach außen erkennbare Intensität der Lebensgemeinschaft (Unter Berufung auf BVerfGE 98, 195 ff.: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.08.2005, Az.: L 19 B 26/05 AS ER; dass., Beschluss vom 25.05.2005, Az.: L 9 B 18/05 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2005 - L 19 B 26/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Düsseldorf, 10.08.2007 - S 23 AS 161/05
    Abzustellen ist auch auf die Dauer und Intensität der (vorhergehenden) Bekanntschaft, den Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während des streitgegenständlichen Zeitraums und die nach außen erkennbare Intensität der Lebensgemeinschaft (Unter Berufung auf BVerfGE 98, 195 ff.: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.08.2005, Az.: L 19 B 26/05 AS ER; dass., Beschluss vom 25.05.2005, Az.: L 9 B 18/05 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - L 19 B 85/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Düsseldorf, 10.08.2007 - S 23 AS 161/05
    Hinsichtlich der Dauer des Zusammenlebens wird dem formalen Zeitmoment eine starke Bedeutung beigemessen, von einer strikten zeitlichen Festlegung in der Form, dass regelmäßig erst ab einer Dauer von drei Jahren eine eheähnliche Gemeinschaft angenommen werden kann, aber Abstand genommen, da dem Erfordernis einer auf Dauer angelegten Beziehung etwas Prognostisches anhafte; auch bei einem kürzeren als dreijährigem Zusammenleben könne durchaus, soweit weitere Umstände dafür sprächen, schon eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft begründet werden; es bedürfe deshalb auch der Berücksichtigung anderer, gleichgewichtiger Indizien, um in einer Gesamtschau die Überzeugung von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft festigen zu können; hierzu zählten auch gemeinsame langfristige Vermögensdispositionen der Partner (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.02.2006, Az.: L 19 B 85/05 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2006 - L 20 B 24/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Düsseldorf, 10.08.2007 - S 23 AS 161/05
    Diese Indizien sind jedoch nicht abschließend; für die Beurteilung, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, ist stets maßgebend, ob das Gesamtbild aller zu wertenden Tatsachen die Annahme des Vorliegens einer solchen Gemeinschaft rechtfertigt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.04.2006, Az.: L 20 B 24/06 AS ER; dass., Beschluss vom 21.04.2005, Az.: L 9 B 6/05 SO ER).
  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

    Auszug aus SG Düsseldorf, 10.08.2007 - S 23 AS 161/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) stellt die eheähnliche Gemeinschaft eine Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau dar, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen (BVerfG, Beschluss vom 02.09.2004, Az.: 1 BvR 1962/04; dass., Urteil vom 17.11.1992, Az.: 1 BvR 8/87).
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