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   SG Düsseldorf, 13.03.2007 - S 23 SO 35/06   

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https://dejure.org/2007,26622
SG Düsseldorf, 13.03.2007 - S 23 SO 35/06 (https://dejure.org/2007,26622)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.2007 - S 23 SO 35/06 (https://dejure.org/2007,26622)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. März 2007 - S 23 SO 35/06 (https://dejure.org/2007,26622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Heimbewohners auf Bewilligung einer Weihnachtsbeihilfe im Rahmen der Leistungen nach § 35 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII); Anspruchsgrundlage für eine Weihnachtsbeihilfe für Bewohner stationärer Einrichtungen für das Jahr 2005; Hilfe zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 20 B 66/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Düsseldorf, 13.03.2007 - S 23 SO 35/06
    Sofern sich das LSG Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 21.12.2005, Az.: L 20 B 66/05 SO ER, darauf zurückziehe, dass § 35 Abs. 2 Satz 1 SGB XII keinen Anspruch begründe, da der Barbetrag - wie unter der Geltung des § 21 Abs. 3 BSHG - die Aufgabe habe, den weiteren notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen, sei auch der Gegenschluss möglich.

    Darüber hinaus erhalte die Klägerin einen zusätzlichen Barbetrag in Höhe von 36, 59 EUR nach § 133 a SGB XII. Die Beklagte nimmt im Übrigen Bezug auf den Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 21.12.2005, Az.: L 20 B 66/05 SO ER.

    Der nach § 35 Abs. 2 Satz 1 SGB XII zu gewährende Barbetrag deckt grundsätzlich die im BSHG anerkannten einmaligen Bedarfe ab, sofern diese nicht in § 31 Abs. 1 SGB XII normiert sind; er entspricht im wesentlichen den Leistungen, die im Regelsatz für den Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse enthalten sind (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.01.2006, Az.: L 20 B 82/05 SO; dass., Beschluss vom 21.12.2005, Az.: L 20 B 66/05 SO ER).

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus SG Düsseldorf, 13.03.2007 - S 23 SO 35/06
    Die Höhe des Barbetrages nach § 35 Abs. 2 Satz 1, 2 SGB XII, die gegenüber dem BSHG nur geringfügig gestiegen ist, unterliegt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Höhe der Regelleistung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende -, die ebenfalls 345, 00 Euro beträgt, keinen Bedenken; zu beachten ist, dass der Gesetzgeber bei der vorgenommenen Umgestaltung staatlicher Fürsorgesysteme wichtige Gemeinwohlinteressen im Sinne der Anpassung der Sozialausgaben an eine geänderte Wirtschaftslage verfolgt hat; dem Gesetzgeber sind im Rahmen der Entscheidung, in welchem Umfang soziale Hilfe unter Berücksichtigung vorhandener Mittel und anderer gleichwertiger Staatsaufgaben gewährt werden kann, weite Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt (BSG, Urteil vom 23.11.2006, Az.: B 11b AS 1/06 R).
  • SG Stuttgart, 27.09.2006 - S 15 SO 843/06

    Sozialhilfe - notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen - kein Anspruch auf

    Auszug aus SG Düsseldorf, 13.03.2007 - S 23 SO 35/06
    Der durch das Weihnachtsfest ausgelöste Bedarf stellt systematisch einen Teil des Barbetrages dar; denn er bezieht sich auf Kosten für besondere Nahrungsmittel, Weihnachtsschmuck, Beziehungen zur Umwelt und Geschenke und unterscheidet sich, sofern er nicht bereits von der Einrichtung selbst gedeckt wird, nicht von dem Bedarf, der bei Hilfebedürftigen außerhalb stationärer Einrichtungen auftritt (SG Duisburg, Urteil vom 22.11.2006, Az.: S 16 (32) SO 19/06; SG Stuttgart, Urteil vom 27.09.2006, Az.: S 15 SO 843/06).
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