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   SG Düsseldorf, 13.12.2017 - S 14 KA 420/12   

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SG Düsseldorf, 13.12.2017 - S 14 KA 420/12 (https://dejure.org/2017,71280)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.2017 - S 14 KA 420/12 (https://dejure.org/2017,71280)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - S 14 KA 420/12 (https://dejure.org/2017,71280)
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  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 22/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Ausschluss der gleichzeitigen

    Auszug aus SG Düsseldorf, 13.12.2017 - S 14 KA 420/12
    Sie berief sich auf § 59 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialge-setzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) und führte zur Begründung aus, nach der seinerzeit nicht absehbaren Rechtsprechung des Bundessozi-algerichts (BSG), Urteil vom 28.10.2009, Az.: B 6 KA 22/08 R, seien Kassenärztliche Ver-einigungen nun grundsätzlich nicht mehr befugt, Allgemeinmedizinern gebietsfremde Leis-tungen des EBM zuzugestehen.

    Dem Vergleich stehe die Rechtsprechung des BSG vom 28.10.2009, Az.: B 6 KA 22/08, entge-gen.

    Darüber hinaus entschied es mit Urteil vom 28.10.2009, Az.: B 6 KA 22/08 R, dass Allge-meinärzte Rechte aus der Ergänzenden Vereinbarung nicht herleiten konnten.

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 24/06 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus SG Düsseldorf, 13.12.2017 - S 14 KA 420/12
    Das BSG entschied jedoch mit Urteilen vom 31.05.2006 (Az.: B 6 KA 74/04 R) und vom 27.06.2007 (Az.: B 6 KA 24/06 R), dass einem hausärztlich tätigen Allgemeinarzt nicht ge-stattet werden konnte, auch fachärztliche Leistungen abzurechnen.

    Wegen der Bindung der Verwaltung an Ge-setz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz kann sich ein schutzwürdiges Vertrauen nicht auf eine rechtswidrige Verwaltungspraxis gründen (BSG, Urteil vom 27.06.2007, Az.: B 6 KA 24/06 R).

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 74/04 R

    Vertragärztliche Versorgung - gleichzeitige Teilnahme an haus- und fachärztlicher

    Auszug aus SG Düsseldorf, 13.12.2017 - S 14 KA 420/12
    Sie ist im Rahmen des Vertrages über die hausärztliche Versorgung erfolgt, der am 01.01.1994 in Kraft trat, bei dem es sich um einen auf gesetzlicher Grundlage geschaffenen Vertrag mit normati-ver Wirkung handelt (BSG, Urteil vom 31.05.2006, Az.: B 6 KA 74/04 R).

    Das BSG entschied jedoch mit Urteilen vom 31.05.2006 (Az.: B 6 KA 74/04 R) und vom 27.06.2007 (Az.: B 6 KA 24/06 R), dass einem hausärztlich tätigen Allgemeinarzt nicht ge-stattet werden konnte, auch fachärztliche Leistungen abzurechnen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2000 - L 17 U 157/98

    Voraussetzungen von Erstattungsansprüchen einer Landesunfallkasse gegenüber einem

    Auszug aus SG Düsseldorf, 13.12.2017 - S 14 KA 420/12
    Sofern das LSG Nordrhein-Westfalen in dem Verfahren L 11 KA 115/12 B ER auf ein-schlägige Rechtsprechung verweist, insbesondere auf sein Urteil vom 30.08.2000, Az.: L 17 U 157/98, nach dem die Unwirksamkeit eines Vergleichs nur dann anzunehmen sei, wenn sein Inhalt gegen ein gesetzliches Verbot verstoße, dabei nur schwerwiegende Ver-stöße erfasst seien und es entscheidend auf die Konsequenzen ankomme, die die Wirk-samkeit oder Unwirksamkeit eines Vergleichs hätte, sieht die Kammer einen entsprechend schwerwiegenden Verstoß hier gegeben.
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