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SG Düsseldorf, 14.11.2017 - S 6 U 460/14 |
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- BSG, 16.11.2005 - B 2 U 15/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsbemessung - …
Auszug aus SG Düsseldorf, 14.11.2017 - S 6 U 460/14
Darin liegt insbesondere kein Verstoß gegen den grds. zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (siehe BSG, Urteil - B 2 U 15/04 R - vom 16.11.2005).Eine inhaltliche Änderung liegt darin nicht (vgl. BSG, Urteil - B 2 U 15/04 R - vom 16.11.2005).
Das Gericht kann die Satzungsregelung nicht auf ihre Zweckmäßigkeit überprüfen, sondern nur darauf, ob sie überhaupt geeignet ist, den mit einem Beitragszuschlagsverfahren verfolgten Zielen zu dienen; dabei ist nicht auf die speziellen Verhältnisses des klagenden Unternehmens abzustellen, sondern auf die Gesamtheit aller Mitgliedsunternehmen der beklagten Berufsgenossenschaft (ebenso BSG, Urteil - B 2 U 15/04 R - vom 16.11.2005).
Der Gesetzgeber hat den Berufsgenossenschaften aufgrund ihrer Sachkunde und -nähe einen weiten Gestaltungsspielraum zur Gestaltung des Beitragsausgleichsverfahrens eingeräumt; auch die Frage, auf welche Weise Zuschläge bzw. Nachlässe im Einzelnen berechnet werden, ist nach § 162 Abs. 1 Satz 3 SGB VII im Rahmen dieses Gestaltungsspielraums durch den Satzungsgeber zu treffen (BSG, Urteil - B 2 U 15/04 R - vom 16.11.2005).
- LSG Niedersachsen, 24.07.1968 - L 6a U 318/67
Auszug aus SG Düsseldorf, 14.11.2017 - S 6 U 460/14
Ein solcher Zuschlag kann durchaus bereits dann erhoben werden, wenn es sich um einen einzigen Unfall im Jahr handelt, der in den Verantwortungsbereich des Unternehmens fällt (so bereits LSG Niedersachsen, Entscheidung - L 6a U 318/67 - vom 24.07.1968; vgl. auch BSG, Urteil - 2 RU 31/83 - vom 18.10.1984). - LSG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - L 1 U 3732/07
Sozialgerichtliches Verfahren - wirksame Zustellung durch Empfangsbekenntnis - …
Auszug aus SG Düsseldorf, 14.11.2017 - S 6 U 460/14
Die von der Klägerin angegebene Entscheidung des SG Reutlingen konnte daher folgerichtig keinen Bestand haben und wurde deshalb auch aufgehoben (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil - L 1 U 3732/07 - vom 30.06.2008).
- BSG, 18.10.1984 - 2 RU 31/83
Arbeitsunfall - Zuschläge - Durchschnittsunfallbelastungsziffer
Auszug aus SG Düsseldorf, 14.11.2017 - S 6 U 460/14
Ein solcher Zuschlag kann durchaus bereits dann erhoben werden, wenn es sich um einen einzigen Unfall im Jahr handelt, der in den Verantwortungsbereich des Unternehmens fällt (so bereits LSG Niedersachsen, Entscheidung - L 6a U 318/67 - vom 24.07.1968; vgl. auch BSG, Urteil - 2 RU 31/83 - vom 18.10.1984). - LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2010 - L 14 U 83/08
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragszuschlägen durch den …
Auszug aus SG Düsseldorf, 14.11.2017 - S 6 U 460/14
Die Vorschrift ermöglich sowohl ein reines Beitragsnachlassverfahren als auch ein reines Beitragszuschlagsverfahren, wie auch eine Kombination von beidem (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil - L 14 U 83/08 - vom 02.03.2010). - SG Reutlingen, 05.06.2007 - S 2 U 1791/06
Gewährung von Nachlässen und Auferlegung von Zuschlägen in der gesetzlichen …
Auszug aus SG Düsseldorf, 14.11.2017 - S 6 U 460/14
Die Klägerin ist der Meinung, der angefochtene Bescheid sei rechtswidrig, da schon die Satzungsregelung rechtswidrig sei, da sie lediglich Zuschläge, nicht aber Nachlässe, vorsehe; hierzu weist sie auf ein urteil des SG Reutlingen - S 2 U 1791/06 - vom 05.06.2007 hin.