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   SG Düsseldorf, 16.05.2017 - S 2 KA 76/17 ER   

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SG Düsseldorf, 16.05.2017 - S 2 KA 76/17 ER (https://dejure.org/2017,15596)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.05.2017 - S 2 KA 76/17 ER (https://dejure.org/2017,15596)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - S 2 KA 76/17 ER (https://dejure.org/2017,15596)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    MVZ: nur Vertragsärzte eines MVZ dürfen Vorbereitungsassistenten anstellen

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    MVZ: Dürfen angestellte Zahnärzte Vorbereitungsassistenten ausbilden?

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Angestellte Zahnärzte dürfen keine Vorbereitungsassistenten ausbilden

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 21 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Genehmigung | Keine Vorbereitungsassistentin für MVZ mit angestellten Zahnärzten

Besprechungen u.ä.

  • medizinrecht-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anstellung von Vorbereitungsassistenten in einem MVZ

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • SG Marburg, 25.05.2005 - S 12 KA 43/05

    Vertragszahnarzt - Genehmigung - Vorbereitungsassistent mit

    Auszug aus SG Düsseldorf, 16.05.2017 - S 2 KA 76/17
    Aus diesen Gründen hat das Bundessozialgericht die Vorbereitungszeit als zulässige Berufsausübungsregelung angesehen (vgl. BSG, Urteil vom 18.05.1989 - 6 RKa 6/88 - (Rn. 23), SG Marburg, Beschluss vom 25.05.2005 - S 12 KA 43/05 ER -).
  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 29/95

    Anrechenbarkeit der Zeit einer Tätigkeit als ermächtigter Zahnarzt auf die für

    Auszug aus SG Düsseldorf, 16.05.2017 - S 2 KA 76/17
    Demgegenüber dient die Teilnahme an einem Einführungslehrgang, der in einem engeren zeitlichen Zusammenhang vor der Zulassung als Vertragszahnarzt zurückgelegt werden muss (vgl. § 17 Zahnärzte-ZV), dem Kennenlernen der rechtlichen und verwaltungstechnischen Erfordernisse der vertragszahnärztlichen Tätigkeit (BSG, Urteil vom 08.05.1996 - 6 RKa 29/95 - (Rn. 14); Meschke, in: Bäune/Meschke/Rothfuß, Kommentar zur Ärzte-ZV/Zahnärzte-ZV, 2008, § 3 Zahnärzte-ZV, Rn. 21).
  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94

    Keine rückwirkende Genehmigung zur Anstellung eines Zahnarztes

    Auszug aus SG Düsseldorf, 16.05.2017 - S 2 KA 76/17
    Zwar ist der Status des angestellten (Zahn)Arztes demjenigen des Vertrags(zahn)arztes angenähert (BSG, Urteil vom 20.09.1995 - 6 RKa 37/94 - (Rn. 26); Niggehoff, jurisPR-Medizinrecht 3/2016, Anm. 1).
  • BSG, 18.05.1989 - 6 RKa 6/88

    Vorbereitungszeit von zwei Jahren als Zulassungsvoraussetzung für Kassenzahnärzte

    Auszug aus SG Düsseldorf, 16.05.2017 - S 2 KA 76/17
    Aus diesen Gründen hat das Bundessozialgericht die Vorbereitungszeit als zulässige Berufsausübungsregelung angesehen (vgl. BSG, Urteil vom 18.05.1989 - 6 RKa 6/88 - (Rn. 23), SG Marburg, Beschluss vom 25.05.2005 - S 12 KA 43/05 ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2012 - L 11 KA 121/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Düsseldorf, 16.05.2017 - S 2 KA 76/17
    Ein Anordnungsgrund besteht dann nicht, wenn behauptete "schwere und nicht anders abwendbare Nachteile" erst als Folge von eigenverantwortlichen Dispositionen der betroffenen Ärzte eintreten, die der Auffassung sind, ihre Beurteilung der Anspruchs- und Rechtslage werde sich trotz ggf. entgegenstehender gesetzlicher und vertraglicher Regelungen im Ergebnis durchsetzen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 05.12.2012 - L 11 KA 121/12 B ER - m.w.N.).
  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 39/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Notdienst - keine Heranziehung angestellter Ärzte

    Auszug aus SG Düsseldorf, 16.05.2017 - S 2 KA 76/17
    Der Status des angestellten (Zahn)Arztes und die daraus folgenden Rechte und Pflichten im Bereich der Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung sind mit denen des zugelassenen Vertrags(zahn)arztes somit nicht identisch (BSG, Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 39/12 R - (Rn. 15)); Kremer/Wittmann, Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, 2. Aufl. 2015, S. 503, Rn. 1270).
  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 16.05.2017 - S 2 KA 76/17
    Etwas Anderes folgt auch nicht aus der mittelbaren Betroffenheit des angestellten Arztes in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG (BSG, Urteil vom 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R - (Rn. 15) m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - L 11 KA 42/15

    Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens

    Auszug aus SG Düsseldorf, 16.05.2017 - S 2 KA 76/17
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt dabei grundsätzlich die Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache (Anordnungsanspruch) sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (Anordnungsgrund; vgl. zu diesen Voraussetzungen im Einzelnen LSG NRW, Beschluss vom 16.11.2015 - L 11 KA 42/15 B - m.w.N.).
  • SG Düsseldorf, 05.12.2018 - S 2 KA 77/17
    Auszug aus SG Düsseldorf, 16.05.2017 - S 2 KA 76/17
    Hiergegen richtet sich die am 13.04.2017 zum Aktenzeichen S 2 KA 77/17 erhobene Klage in der Hauptsache.
  • SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 572/17

    Krankenversicherungsrecht, Vertragsarztrecht

    Es kann pro ganztags beschäftigten Zahnarzt einen Vorbereitungsassistenten ganztags beschäftigten (a. A. SG Düsseldorf, Beschl. v. 16.05.2017 - S 2 KA 76/17 ER - juris).

    Auch nach SG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2017 - S 2 KA 76/17 ER - sei es nicht möglich, angestellten Zahnärzten generell die Ausbildung von Vorbereitungsassistenten zu übertragen.

    Es ist daher kein Grund ersichtlich, weshalb ein angestellter Zahnarzt nicht in der Lage sein sollte, einem Vorbereitungsassistenten die spezifisch vertragszahnärztlichen Belange in die Ausbildung im Rahmen der Vorbereitungszeit nahezubringen (a. A. SG Düsseldorf, Beschl. v. 16.05.2017 - S 2 KA 76/17 ER - juris Rdnr. 32).

  • SG Düsseldorf, 05.12.2018 - S 2 KA 77/17

    Weiterbildungsassistent: Wer darf in einem zahnärztlichen MVZ

    Zugleich haben der Kläger zu 1) und die Klägerin zu 2) in dem Verfahren S 2 KA 76/17 ER um Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nachgesucht.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte, der Akte S 2 KA 76/17 ER sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

  • SG München, 06.03.2019 - S 38 KA 5009/19

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten - Eilverfahren zur Vorbereitungsassistentin

    Diese Auffassung hat das Sozialgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 16.05.2017 (Az. S 2 KA 76/17 ER) vertreten, weshalb die Richtlinien für die Beschäftigung von zahnärztlichen Assistenten rechtlich nicht zu beanstanden seien.

    Diese Auffassung hat das Sozialgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 16.05.2017 (Az. S 2 KA 76/17 ER) vertreten, weshalb die Richtlinien für die Beschäftigung von zahnärztlichen Assistenten rechtlich nicht zu beanstanden seien.

  • SG Marburg, 17.03.2021 - S 12 KA 373/20

    Vertragsarztrecht

    Auch nach SG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2017 - S 2 KA 76/17 ER - sei es nicht möglich, angestellten Zahnärzten generell die Ausbildung von Vorbereitungsassistenten zu übertragen.
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