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SG Düsseldorf, 20.06.2013 - S 27 R 1702/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 20.06.2013 - S 27 R 1702/11
- BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2014 - L 8 R 636/13
Streitwertfestsetzung nach § 182 Insolvenzordnung ( InsO )
Ob angesichts dessen die Befugnisse der prüfenden Rentenversicherungsträger nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vollständig gesperrt sind, sie also nicht einmal Feststellungsbescheide erlassen dürfen (so der Kläger und ihm folgend das SG im Urteil v. 31.10.2012), oder ob die prüfenden Rentenversicherungsträger im Gegenteil auch in der Insolvenz Bescheide nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV erlassen dürfen, um Klarheit über die Höhe der von den Einzugsstellen anzumeldenden Forderungen zu schaffen, und nur ein Einziehungsverbot für die Einziehungsstellen besteht (so die Beklagte im vorliegenden Verfahren; vgl. auch für das Vollstreckungsverbot gemäß § 210 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit SG Düsseldorf, Urteil v. 20.6.2013, S 27 R 1702/11, juris), war der Kern des vorliegenden Rechtsstreits. - SG München, 21.03.2016 - S 15 R 582/14
Insolvenzverwalter als Arbeitgeber im sozialversicherungsrechtlichen Sinne
Die Masseunzulänglichkeit betreffe nicht die Rechtmäßigkeit der streitbefangenen Forderung, sondern lediglich die Vollstreckung gegenüber dem Kläger als Beitragsschuldner (Verweis auf SG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2013, S 27 R 1702/11).