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   SG Düsseldorf, 20.08.2010 - S 2 KA 386/10 ER und S 2 KA 379/10 ER   

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SG Düsseldorf, 20.08.2010 - S 2 KA 386/10 ER und S 2 KA 379/10 ER (https://dejure.org/2010,10522)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.08.2010 - S 2 KA 386/10 ER und S 2 KA 379/10 ER (https://dejure.org/2010,10522)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. August 2010 - S 2 KA 386/10 ER und S 2 KA 379/10 ER (https://dejure.org/2010,10522)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung der Zulassung eines Krankenhauses außerhalb der vertragsärztlichen Zulassungssystematik und Vergütungssystematik; Erteilung einer Erlaubnis zur Teilnahme der Fachärzte an der vertragsärztlichen Versorgung; Anspruch auf Erteilung von Abrechnungsgenehmigungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Kurzmitteilung)

    Öffnung der Kliniken für den ambulanten Bereich: Unterschiedliche Urteile zu § 116b SGB V

Besprechungen u.ä.

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zweifel an der Anfechtbarkeit einer Bestimmung nach § 116b Abs. 2 SGB V durch einen Vertragsarzt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - L 10 B 14/04

    Aufschiebende Wirklung eines Widerspruch gegen den Beschluss eines

    Auszug aus SG Düsseldorf, 20.08.2010 - S 2 KA 386/10
    Der Antrag, die von der Antragsgegnerin angeordnete sofortige Vollziehung ihres Bescheides zu beseitigen, richtet sich nach § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG (st. Rspr., z.B. LSG NRW, Beschuss vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA -).

    Das den Sofortvollzug tragende öffentliche oder individuelle Interesse ("besonderes Interesse") muss mehr als das den Erlass des Verwaltungsaktes selbst rechtfertigende Interesse sein, denn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsaktes reichen für die Begründung des Sofortvollzugs nicht aus (LSG NRW, Beschluss vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 11 B 8/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Düsseldorf, 20.08.2010 - S 2 KA 386/10
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (LSG NRW, Beschluss vom 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER - m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 1 KR 94/10

    Vertragsärzte können gerichtlich gegen Krankenhäuser vorgehen

    Auszug aus SG Düsseldorf, 20.08.2010 - S 2 KA 386/10
    Insofern entfalte die in § 116 b Abs. 2 SGB V angeordnete "Berücksichtigung der vertragsärztlichen Versorgungssituation" schon einfachrechtlich zugunsten der Vertragsärzte drittschützende Wirkung (LSG Sachsen, Beschluss vom 03.06.2010 - L 1 KR 94/10 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2004 - L 11 B 17/03

    Klage gegen Sicherungseinbehalt des Honorars; Pflicht zur Auskehr einbehaltener

    Auszug aus SG Düsseldorf, 20.08.2010 - S 2 KA 386/10
    Etwas anders mag nur dann gelten, wenn das besondere Vollzugsinteresse schon aus der Eigenart der Regelung folgt (LSG NRW, Beschluss vom 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA ER -).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

    Auszug aus SG Düsseldorf, 20.08.2010 - S 2 KA 386/10
    Während "beachten" im Sinne von "als verbindlich zugrunde legen" zu verstehen ist, bedeutet "berücksichtigen" nur, dass Gesichtspunkte in Betracht gezogen werden müssen und eine sachliche Auseinandersetzung mit ihnen zu erfolgen hat, aber nach pflichtgemäßer Abwägung davon abgewichen werden darf (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 37).
  • BSG, 07.11.2006 - B 12 SF 5/06 S

    Bestimmung des zuständigen Gerichts und Bindungswirkung eines fehlerhaften

    Auszug aus SG Düsseldorf, 20.08.2010 - S 2 KA 386/10
    Dies ergibt sich daraus, dass ein Verweisungsbeschluss nach § 98 SGG i.V.m. § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG nicht nur hinsichtlich derjenigen Zuständigkeitsfrage bindend ist, derentwegen verwiesen worden ist, sondern auch hinsichtlich sonstiger Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht die Zuständigkeit auch in dieser Hinsicht geprüft und bejaht hat (BSG, Beschluss vom 07.12.2006 - B 12 SF 5/06 S m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - L 11 B 6/09

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Zulassung als Vertragsarzt;

    Auszug aus SG Düsseldorf, 20.08.2010 - S 2 KA 386/10
    Dabei muss die Begründung erkennen lassen, warum im konkreten Fall das öffentliche Interesse oder das Individualinteresse eines Beteiligten am Sofortvollzug das gegenläufige Suspensivinteresse der Antragsteller überwiegt (LSG NRW, Beschluss vom 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER -).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus SG Düsseldorf, 20.08.2010 - S 2 KA 386/10
    Die Überprüfung im Einzelnen, ob eine Rechtsnorm drittschützenden Charakter hat, erfolgt somit erst im Rahmen der Begründetheit (vgl. z.B. BSGE 98, 98, 103).
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