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   SG Düsseldorf, 21.09.2007 - S 23 SO 6/07   

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https://dejure.org/2007,22039
SG Düsseldorf, 21.09.2007 - S 23 SO 6/07 (https://dejure.org/2007,22039)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.09.2007 - S 23 SO 6/07 (https://dejure.org/2007,22039)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. September 2007 - S 23 SO 6/07 (https://dejure.org/2007,22039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Klägers aufÜbernahme von Mietkostenrückständen, Nebenkostenrückständen und Heizkostenrückständen durch einen Beklagten bei drohender Wohnungslosigkeit; Mitwirkungspflichten eines Klägers bei Beantragung von Sozialleistungen gegenüber einem Leistungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • SG Berlin, 21.01.2005 - S 37 AS 13/05
    Auszug aus SG Düsseldorf, 21.09.2007 - S 23 SO 6/07
    Im Rahmen eines unter dem Aktenzeichen S 37 AS 13/05 geführten Klageverfahrens gegen die Bescheide der Arbeitsgemeinschaft M begehrte der Kläger erneut deren Verurteilung zur Übernahme einer Mieterhöhung um einen Betrag von 1.000,00 EUR, da sich die Beklagte zwischenzeitlich als dafür nicht zuständig erklärt habe.

    Das Gericht hat zu dem Verfahren die Akten der Verfahren S 37 AS 13/05 und S 23 SO 19/06 sowie die Verwaltungsakte der Arbeitsgemeinschaft M beigezogen.

  • SG Lüneburg, 17.09.2009 - S 22 SO 197/08

    Anspruch auf Übernahme von Stromnachzahlung trotz Verletzung der

    Gleichzeitig ist auf die wirtschaftliche Situation und die persönlichen Vermögensverhältnisse abzustellen (vgl. Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf vom 21. September 2007 - S 23 SO 6/07 - Grube/Wahrendorf/Streichsbier § 34, Rd.7).
  • SG Düsseldorf, 14.12.2007 - S 42 SO 33/07

    Sozialhilfe

    Notwendig ist eine Schuldenübernahme dann nicht, wenn der Antragsteller nicht alle ihm obliegenden Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft hat (vgl. Streichsbier, a.a.O; SG Düsseldorf, Beschluss vom 21.9.2007, az.: S 23 SO 6/07 nicht rechtskräftig).
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