Rechtsprechung
   SG Düsseldorf, 22.11.2017 - S 2 KA 1177/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45174
SG Düsseldorf, 22.11.2017 - S 2 KA 1177/16 (https://dejure.org/2017,45174)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.2017 - S 2 KA 1177/16 (https://dejure.org/2017,45174)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 2017 - S 2 KA 1177/16 (https://dejure.org/2017,45174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,45174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 20 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Wirtschaftlichkeitsprüfung/Arzneikostenregress/Schadensersatz | Arzneikosten | Zuständigkeit der KV bei fehlerhafter Angabe der Krankenkasse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regress gegen einen Arzt wegen fehlerhaft

    Auszug aus SG Düsseldorf, 22.11.2017 - S 2 KA 1177/16
    Auch seien die Prüfgremien umfassend für die Beanstandung von Verordnungsfehlern zuständig - teils im Wege von Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren gemäß § 106 SGB V und im Übrigen im Schadensfeststellungsverfahren gemäß § 48 BMV-Ä (BSG vom 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R -).

    Werde geltend gemacht, (nur) die Art und Weise der Ausstellung der Verordnung sei fehlerhaft gewesen, so stehe ein "sonstiger Schaden" in Frage, der im Verfahren gemäß § 48 BMV-Ä geltend zu machen sei (BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R -).

    Die von dem Beklagten herangezogenen Entscheidungen des BSG entfalten allein für den Anwendungsbereich des § 48 Abs. 1 BMV-Ä Geltung (Urteile vom 29.06.2011 - B 6 KA 16/10 R - (Rn. 10, 11, 16, 19, 20, 32, 34); vom 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R - (Rn. 18, 20)).

  • BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 8/15 R

    Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Bindung der

    Auszug aus SG Düsseldorf, 22.11.2017 - S 2 KA 1177/16
    Dies beinhaltet auch die Feststellung der Leistungspflicht im Hinblick auf die Zuständigkeit eines anderen Leistungsträgers (vgl. § 16 Abs. 2 der "Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen" (PrüfRL § 106a)), mithin auch die Frage, ob der behandelnde Vertragsarzt den zutreffenden Kostenträger angegeben hat (BSG, Urteil vom 23.03.2016 - B 6 KA 8/15 R - (Rn. 16 f., 40)).

    Die KV ist an das mitgeteilte Ergebnis der von der Krankenkasse durchgeführten Prüfung gebunden und hat dieses nur noch im Verhältnis zu den betroffenen Vertragsärzten und Einrichtungen durch Bescheid umzusetzen; ein Recht, das Prüfungsergebnis der Krankenkassen inhaltlich zu überprüfen, steht ihr insofern nicht zu (BSG, Urteil vom 23.03.2016, a.a.O. (Rn. 24 ff.)).

    Die Prüfung der fehlerhafte Angabe des Kostenträgers ist daher auch im Rahmen sachlich-rechnerischer Abrechnungsprüfung mit Inkrafttreten des § 106a SGB V ausdrücklich und originär den Krankenkassen zugewiesen (BSG, Urteil vom 23.03.2016, a.a.O. (Rn. 18)).

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 16/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Kompetenz zur Feststellung sonstiger

    Auszug aus SG Düsseldorf, 22.11.2017 - S 2 KA 1177/16
    Daher sei es sachgerecht, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu den Besonderheiten des Verfahrens vor dem Beschwerdeausschuss auch insoweit zugrunde zu legen (Urteil des BSG vom 29.06.2011 - B 6 KA 16/10 R -).

    Die von dem Beklagten herangezogenen Entscheidungen des BSG entfalten allein für den Anwendungsbereich des § 48 Abs. 1 BMV-Ä Geltung (Urteile vom 29.06.2011 - B 6 KA 16/10 R - (Rn. 10, 11, 16, 19, 20, 32, 34); vom 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R - (Rn. 18, 20)).

    Aus welchem Rechtsgrund die Verordnung unzulässig ist, ist dabei ohne Bedeutung (BSG, Urteil vom 29.06.2011 - B 6 KA 16/10 R - (Rn. 19)).

  • SG Düsseldorf, 16.05.2007 - S 2 (17) KA 287/04

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Düsseldorf, 22.11.2017 - S 2 KA 1177/16
    Unerheblich ist ferner, ob es im Innenverhältnis zwischen der Beigeladenen zu 1) und der AOK Nordwest einen Erstattungsverzicht für Arzneimittel gibt, wie er jedenfalls früher in Ziffer 2. (Umfang der Erstattung) der "Vereinbarung über die Abwicklung von Erstattungsansprüchen nach § 105 SGB X innerhalb der AOK-Gemeinschaft" vom 15.03.1994 geregelt war (vgl. dazu auch Urteil der erkennenden Kammer vom 16.05.2007 - S 2 (17) KA 287/04 - (rkr.)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht