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SG Düsseldorf, 23.02.2007 - S 26 R 282/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des § 131 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) auf Verpflichtungsklagen; Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Vorlage von Rentenakten in spanischer Sprache; Unzureichende Sachaufklärung hinsichtlich des zeitlichen Leistungsvermögens; Reichweite ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2005 - L 8 RJ 141/04
Rentenversicherung
Auszug aus SG Düsseldorf, 23.02.2007 - S 26 R 282/06
Die Anwendbarkeit von § 131 Abs. 5 SGG sogar in Fällen einer ausdrücklichen Verpflichtungsklage ist auch bereits bestätigt worden durch das Landessozialgerichts NRW (Urteil vom 11.05.2005 - L 8 RJ 141/04 - zur Zeit in der Revision unter Aktenzeichen B 5 RJ 30/05 R) und für grundsätzlich möglich auch gehalten worden vom sächsischen LSG (Urteil vom 26.10.2005 - L 6 SB 34/05, wobei dort nur im Einzelfall eine Zurückverweisung an die Beklagte nicht ausgesprochen wurde). - LSG Sachsen, 26.10.2005 - L 6 SB 34/05
Sachaufklärung gemäß § 131 Abs 5 S 1 SGG
Auszug aus SG Düsseldorf, 23.02.2007 - S 26 R 282/06
Die Anwendbarkeit von § 131 Abs. 5 SGG sogar in Fällen einer ausdrücklichen Verpflichtungsklage ist auch bereits bestätigt worden durch das Landessozialgerichts NRW (Urteil vom 11.05.2005 - L 8 RJ 141/04 - zur Zeit in der Revision unter Aktenzeichen B 5 RJ 30/05 R) und für grundsätzlich möglich auch gehalten worden vom sächsischen LSG (Urteil vom 26.10.2005 - L 6 SB 34/05, wobei dort nur im Einzelfall eine Zurückverweisung an die Beklagte nicht ausgesprochen wurde). - SG Dresden, 25.02.2005 - S 19 SB 362/04
Erforderlichkeit weiterer Ermittlungen der beklagten Behörde bei streitigem …
Auszug aus SG Düsseldorf, 23.02.2007 - S 26 R 282/06
Die Zurückverweisung in geboten erscheinenden Fällen hat daher sinnvollerweise und im Regelfall durch Gerichtsbescheid zu erfolgen (so auch Sozialgericht Aachen - Gerichtsbescheid vom 11.01.2005 - S 18 SB 221/04 und Sozialgericht Dresden - Gerichtsbescheid vom 25.02.2005 - S 19 SB 362/04), der als Urteil wirkt, § 105 Abs. 3 SGG. - BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 30/05 R
Anwendbarkeit des § 131 Abs 5 SGG auf die kombinierte Anfechtungs- und …
Auszug aus SG Düsseldorf, 23.02.2007 - S 26 R 282/06
Die Anwendbarkeit von § 131 Abs. 5 SGG sogar in Fällen einer ausdrücklichen Verpflichtungsklage ist auch bereits bestätigt worden durch das Landessozialgerichts NRW (Urteil vom 11.05.2005 - L 8 RJ 141/04 - zur Zeit in der Revision unter Aktenzeichen B 5 RJ 30/05 R) und für grundsätzlich möglich auch gehalten worden vom sächsischen LSG (Urteil vom 26.10.2005 - L 6 SB 34/05, wobei dort nur im Einzelfall eine Zurückverweisung an die Beklagte nicht ausgesprochen wurde).
- SG Düsseldorf, 07.03.2007 - S 26 R 289/06
Rentenversicherung
Dem Gericht ist nämlich inzwischen im Verfahren S 26 R 282/06 eines anderen Klägers durchaus ein zweisprachiger dahingehender Vordruck der Beklagten bekannt geworden (Vordruck A 4668 - derzeit wohl nach dem Stand vom September 2005).