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   SG Düsseldorf, 24.06.1997 - S 4 KR 174/95   

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https://dejure.org/1997,13432
SG Düsseldorf, 24.06.1997 - S 4 KR 174/95 (https://dejure.org/1997,13432)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.06.1997 - S 4 KR 174/95 (https://dejure.org/1997,13432)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juni 1997 - S 4 KR 174/95 (https://dejure.org/1997,13432)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Schadensersatz nach § 28r Abs. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) wegen Verzichtes auf die Beitragsnachforderung ; Verjährung von Beitragsansprüchen der Sozialversicherung ; Anforderungen an den Erlass eines Lohnsteuerhaftungsbescheides

  • RA Kotz

    Sozialversicherungsbeiträge - bedingter Vorsatz - dreißigjährige Verjährungsfrist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB IV § 25 Abs. 1; ArEV § 1 Arbeitsentgeltverordnung
    Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen: Geltung der dreißigjährigen Verjährungsfrist wegen vorsätzlicher Vorenthaltung auch bei bedingt vorsätzlicher Beitragsverkürzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1998, 584
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 13/89

    Sozialversicherungsbeitrag - Umlage gemäß § 14 LFZG - Verjährung -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 24.06.1997 - S 4 KR 174/95
    Das Bundessozialgericht habe schon mit Urteil vom 21.06.1990 -12 RK 13/89- entschieden, daß für die Annahme einer 30-jährigen Verjährungsfrist es ausreiche, wenn der Beitragspflichtige die Beiträge mit bedingtem Vorsatz vorenthalten habe, er die Beitragspflicht für möglich gehalten habe, die Beitragsabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hätte.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.04.2014 - L 4 R 3776/12
    Zwischenzeitlich sei diese Rechtsauffassung durch die Rechtsprechung bestätigt und dahingehend präzisiert worden, dass ausschließlich für die zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids bzw. Prüfberichts der Finanzverwaltung gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV noch nicht verjährten Sozialversicherungsbeiträge die 30-jährige Verjährungsfrist des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV für den vom Bescheid bzw. Prüfbericht erfassten Zeitraum zugrunde zu legen sei (vgl. auch Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24. Juni 1997 - S 4 KR 174/95 - in juris).
  • SG Marburg, 04.02.1999 - S 6 KR 238/97

    Sozialversicherungsbeiträge - Verjährungsfrist - bedingter Vorsatz

    Das SG Düsseldorf (Urteil vom 24.06.1997 S 4 KR 174/95) hat konkretisierend ausgeführt, daß Vorsatz Wissen und Wollen der zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale bedeutet.
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