Rechtsprechung
   SG Düsseldorf, 26.08.2011 - S 34 KR 191/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,74581
SG Düsseldorf, 26.08.2011 - S 34 KR 191/08 (https://dejure.org/2011,74581)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.08.2011 - S 34 KR 191/08 (https://dejure.org/2011,74581)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. August 2011 - S 34 KR 191/08 (https://dejure.org/2011,74581)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,74581) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten einer vom Patienten selbst beschafften stationären Maßnahme einer Anschlussrehabilitation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R

    Krankenversicherung - sachleistungsersetzende Kostenerstattung nach

    Auszug aus SG Düsseldorf, 26.08.2011 - S 34 KR 191/08
    Insbesondere darf der Versicherte sich nicht - unabhängig davon, wie eine Entscheidung der Krankenkasse ausfällt - von vornherein auf eine bestimmte Art der Krankenbehandlung bei einem nicht zugelassenen Leistungserbringer festgelegt haben (BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 20).
  • LSG Hessen, 28.08.2008 - L 1 KR 2/05

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - notwendiger Kausalzusammenhang

    Auszug aus SG Düsseldorf, 26.08.2011 - S 34 KR 191/08
    § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V regelt: "Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu tragen, soweit die Leistung notwendig war." Dabei entspricht § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX § 13 Abs. 3 SGB V, sodass insoweit die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zu den Voraussetzungen einer Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 3 SGB V anzuwenden sind (vgl. Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 28.08.2008 - L 1 KR 2/05 - veröffentlicht in Juris; Hauck/Noftz, SGB IX, K § 15 Rz. 13 f.).
  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus SG Düsseldorf, 26.08.2011 - S 34 KR 191/08
    Es ist aber gerade unzulässig, an Stelle der Vergütung von Einzelleistungen ein Pauschalhonorar ohne Bezugnahme auf das Leistungsverzeichnis der GOÄ in Rechnung zu stellen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 17; BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 1; BGH NJW 2006, 1879 ff.).
  • BGH, 23.03.2006 - III ZR 223/05

    Abrechnung von Schönheitsoperationen nach der GOÄ

    Auszug aus SG Düsseldorf, 26.08.2011 - S 34 KR 191/08
    Es ist aber gerade unzulässig, an Stelle der Vergütung von Einzelleistungen ein Pauschalhonorar ohne Bezugnahme auf das Leistungsverzeichnis der GOÄ in Rechnung zu stellen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 17; BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 1; BGH NJW 2006, 1879 ff.).
  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - ärztliche Leistung - Mißachtung -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 26.08.2011 - S 34 KR 191/08
    Es ist aber gerade unzulässig, an Stelle der Vergütung von Einzelleistungen ein Pauschalhonorar ohne Bezugnahme auf das Leistungsverzeichnis der GOÄ in Rechnung zu stellen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 17; BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 1; BGH NJW 2006, 1879 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht