Rechtsprechung
SG Düsseldorf, 28.07.2011 - S 17 SO 123/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Leistungen der Eingliederungshilfe für einen Gebärdensprachdolmetscher und studentische Mitschreibhilfen im Rahmen eine Hochschulstudiums
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB XII besteht auch für die Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern und Mitschreibhilfen i.R.e. Hochschulstudiums; Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB XII für die Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 28.07.2011 - S 17 SO 123/10
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 497/11
- BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 20/14 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- SG Düsseldorf, 20.04.2010 - S 17 SO 138/10
SonstigeAngelegenheiten
Auszug aus SG Düsseldorf, 28.07.2011 - S 17 SO 123/10
Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (S 17 SO 138/10 ER) machte die Klägerin geltend, dass der Beklagte (Antragsgegner) die Reichweite der Eingliederungshilfe verkenne.Wegen der Einzelheiten der Entscheidung wird auf den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.04.2010 (S 17 SO 138/10 ER) Bezug genommen.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, der Verfahren S 17 SO 138/10 ER und L 20 SO 289/10 B ER und der Verwaltungsakten verwiesen, die vorgelegen haben und Gegenstand der Entscheidung gewesen sind.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - L 20 SO 289/10
Sozialhilfe
Auszug aus SG Düsseldorf, 28.07.2011 - S 17 SO 123/10
Das Landessozialgericht wies die Beschwerde des Antragsgegners - Beklagten - als unbegründet zurück (L 20 SO 289/10 B ER, Beschluss vom 13.08.2010).Wegen der Einzelheiten der Begründung nimmt die Kammer Bezug den Beschluss des 20. Senats vom 13.08.2010 (L 20 SO 289/10 B ER).
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, der Verfahren S 17 SO 138/10 ER und L 20 SO 289/10 B ER und der Verwaltungsakten verwiesen, die vorgelegen haben und Gegenstand der Entscheidung gewesen sind.
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2011 - L 2 SO 379/11
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungen zum Besuch einer Hochschule - …
Auszug aus SG Düsseldorf, 28.07.2011 - S 17 SO 123/10
Hier dürfte naheliegend sein, aus Nachrangigkeit und Beschränkung der Sozialhilfe eine Einschränkung der Angemessenheit vorzunehmen, dahingehend, dass ein Sozialhilfeträger nicht beliebig viele Ausbildungen zu fördern hat (in diesem Sinne auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2011, L 2 SO 379/11 ER-B). - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2007 - L 20 B 133/06
Sozialhilfe
Auszug aus SG Düsseldorf, 28.07.2011 - S 17 SO 123/10
Wird Hilfe oder werden Hilfsmittel für die Dauer des Studiums allein aufgrund der Behinderung benötigt, müssen diese gewährt werden, solange es ausschließlich um Eingliederungshilfe und nicht um Bestreiten des Lebensunterhaltes geht (s. hierzu LSG NRW, Beschl. v. 19.03.2007, L 20 B 133/06 SO ER).
- SG Düsseldorf, 20.04.2010 - S 17 SO 138/10 Die Antragstellerin hat am 10.03.2010 Klage erhoben, die unter dem Aktenzeichen S 17 SO 123/10 geführt wird.