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SG Düsseldorf, 29.11.2018 - S 8 KR 219/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 65 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Arzneimittelhersteller | Lieferanten von Sprechstundenbedarf: Bereicherungsrechtlicher Zahlungsanspruch
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 29.11.2018 - S 8 KR 219/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2021 - L 16 KR 868/18
- BSG, 21.09.2023 - B 3 KR 4/22 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Hamburg, 24.02.2011 - L 1 KR 32/08
Auszug aus SG Düsseldorf, 29.11.2018 - S 8 KR 219/18
Die Klägerin hat mit der Lieferung der Kontrastmittel an die jeweiligen Ver-tragsarztpraxen die Ansprüche der Versicherten der Beklagten auf entsprechende Sach-leistung gegenüber der Beklagten erfüllt (so zutreffend: LSG Hamburg, Urteil vom 24.02.2011 - L 1 KR 32/08 - juris.de, Rn. 23).
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2021 - L 4 KR 200/21
Krankenversicherung - Ausschreibung von Rabattverträgen für Kontrastmittel als …
Wo nach dem Willen des Gesetzgebers der Abschluss von Exklusivverträgen möglich sein solle, habe er explizite Regelungen mit zum Teil ausdifferenzierten Vorgaben getroffen (Verweis auf Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 29. November 2018 - S 8 KR 219/18), so bei der Hilfsmittelversorgung mit einer ausdifferenzierten Regelung in § 127 SGB V, bei der Arzneimittelversorgung in §§ 130b, 130 c SGB V, wo eine Exklusivität lediglich für die besonderen Vereinbarungen nach § 130c Abs. 3 SGB V erreicht werden könne, und bei Impfstoffen nach § 132e Abs. 2 SGB V, der in seiner Fassung bis 12. Mai 2017 eine Exklusivregelung explizit vorgesehen habe, die aber durch ausdrücklichen gesetzgeberischen Willen abgeschafft worden sei.