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   SG Düsseldorf, 31.07.2019 - S 2 KA 114/17   

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https://dejure.org/2019,24294
SG Düsseldorf, 31.07.2019 - S 2 KA 114/17 (https://dejure.org/2019,24294)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.07.2019 - S 2 KA 114/17 (https://dejure.org/2019,24294)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Juli 2019 - S 2 KA 114/17 (https://dejure.org/2019,24294)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Arzt darf bei Überweisung darauf vertrauen, dass diese rechtens ist

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regress gegen einen Arzt wegen fehlerhaft

    Auszug aus SG Düsseldorf, 31.07.2019 - S 2 KA 114/17
    Vielmehr liegt es in der Zuständigkeit der Prüfgremien gemäß § 106c SGB V, Fehler des Arztes bzw. der ermächtigten Einrichtung bei der Verordnung von Arznei- oder Heilmitteln oder der Ausstellung von Überweisungen, die nicht schon Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfung im engeren Sinne sind, im Rahmen der Feststellung "sonstiger Schäden" gemäß § 48 Abs. 1 BMV-Ä zu prüfen und ggf. zu sanktionieren (dazu näher BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2014 - L 11 KA 142/11

    Sachlich-rechnerische Richtigstellung von Honorarabrechnungen eines Facharztes

    Auszug aus SG Düsseldorf, 31.07.2019 - S 2 KA 114/17
    In diesen Fällen sieht der BMV-Ä auch keine Rückspracheverpflichtung mit dem überwei-senden Arzt vor (LSG NRW, Urteil vom 09.07.2014 - L 11 KA 142/11 -).
  • BSG, 15.05.2019 - B 6 KA 63/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Plausibilitätsprüfung - Kassenärztliche

    Auszug aus SG Düsseldorf, 31.07.2019 - S 2 KA 114/17
    Die Prüfung auf sachlich-rechnerische Rich-tigkeit der Abrechnungen des Vertragsarztes zielt auf die Feststellung, ob die Leistungen rechtmäßig, d.h. im Einklang mit den gesetzlichen, vertraglichen und satzungsrechtlichen Vorschriften des Vertragsarztrechts - mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebotes - erbracht und abgerechnet worden sind (BSG, Urteil vom 15.05.2019 - B 6 KA 63/17 R - m.w.N.).
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