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   SG Darmstadt, 02.02.2017 - S 17 SO 45/15   

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SG Darmstadt, 02.02.2017 - S 17 SO 45/15 (https://dejure.org/2017,10136)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 02.02.2017 - S 17 SO 45/15 (https://dejure.org/2017,10136)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - S 17 SO 45/15 (https://dejure.org/2017,10136)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Übernahme von Bestattungskosten bei Sterbe- und Begräbnisort im Ausland

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Hamburg, 21.02.1992 - Bf IV 44/90

    Sozialhilferecht: Kostenübernahme für eine Beerdigung im Ausland

    Auszug aus SG Darmstadt, 02.02.2017 - S 17 SO 45/15
    Dabei war bereits die vorherige Regelung, die an den Ort des Begräbnisses anknüpfte, unvollständig, wie das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21.02.1992 zutreffend feststellte (Hamburgisches OVG, Urteil vom 21.02.1992, Bf IV 44/90, Rn. 24 - 29).

    Die erstmalige Regelung dieser Rechtsfrage mit der Einfügung des § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG durch das Zweite Änderungsgesetz zum BSHG vom 14.08.1969 (BGBl. I S. 1153) sollte insofern zur Klärung der oftmals streitigen Frage beitragen, welcher Sozialhilfeträger für die Übernahme von Bestattungskosten örtlich zuständig ist (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 21.02.1992, Bf IV 44/90, Rn. 27).

  • Drs-Bund, 04.03.1993 - BT-Drs 12/4401
    Auszug aus SG Darmstadt, 02.02.2017 - S 17 SO 45/15
    Dabei ist aus der Gesetzesbegründung zu entnehmen, dass die Neuregelung im engen Zusammenhang mit der Vereinfachung der Kostenerstattung nach den §§ 103 ff. BSHG stehen soll (BTag-Drucks. 12/4401 S. 84).

    Gedanken des Gesetzgebers über die Frage, ob § 97 Abs. 3 BSHG a. F. bzw. jetzt § 98 Abs. 3 SGB XII eine abschließende Regelung der Frage der örtlichen Zuständigkeit darstellt, ist der Gesetzesbegründung nicht zu entnehmen (vgl. BTag-Drucks. 12/4401, aaO).

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