Rechtsprechung
   SG Darmstadt, 03.06.2020 - S 30 U 106/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,85712
SG Darmstadt, 03.06.2020 - S 30 U 106/14 (https://dejure.org/2020,85712)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 03.06.2020 - S 30 U 106/14 (https://dejure.org/2020,85712)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - S 30 U 106/14 (https://dejure.org/2020,85712)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,85712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Herabsetzung der MdE

    Auszug aus SG Darmstadt, 03.06.2020 - S 30 U 106/14
    Entscheidend ist nicht der Gesundheitsschaden als solcher, sondern vielmehr der Funktionsverlust unter medizinischen, juristischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (BSG vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 11/15 R).

    Die Bemessung des Grades der MdE ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Tatsachengericht unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls nach § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen richterlichen Überzeugung trifft (BSG vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 11/15 R).

    Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungssätze sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber als in sich stimmiges Beurteilungsgefüge die Grundlage für eine gleichförmige Bewertung der MdE, ohne dass hier eine exakte rechtsdogmatische Einordnung der MdE-Tabellen erforderlich wäre (BSG vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 11/15 R).

    Die in den Tabellen und Empfehlungen enthaltenen Richtwerte geben damit auch allgemeine Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperliche Beeinträchtigungen auf die Erwerbsfähigkeit aufgrund des Umfangs der den Verletzten versperrten Arbeitsmöglichkeiten wieder und gewährleisten, dass die Verletzten bei der medizinischen Begutachtung nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden (BSG vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 11/15 R).

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus SG Darmstadt, 03.06.2020 - S 30 U 106/14
    Ob eine Ursache vorliegt, muss ex post nach dem jeweils neuesten anerkannten Stand des Fach- und Erfahrungswissens über Kausalbeziehungen beantwortet werden (BSG vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R; BSG vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R; BSG vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R).

    Bei dieser Rechtsfrage nach der "Wesentlichkeit" der versicherten Verrichtung für die Einwirkung bzw. den Erfolg der Einwirkung muss beurteilt werden, ob sich durch das zum Unfallereignis führende versicherte Handeln ein Risiko verwirklicht hat, gegen das der jeweils erfüllte Versicherungstatbestand gerade Schutz gewähren soll (BSG vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R; BSG vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R).

    Eine Rechtsvermutung dafür, dass die versicherte Verrichtung wegen ihrer objektiven Mitverursachung der Einwirkung auch rechtlich wesentlich war, besteht nicht (BSG vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R).

    Vielmehr sind die versicherten und die auf der ersten Zurechnungsstufe festgestellten unversicherten Ursachen und ihre Mitwirkungsanteile in einer rechtlichen Gesamtbeurteilung anhand des zuvor festgestellten Schutzzwecks des Versicherungstatbestandes zu bewerten (BSG vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R; BSG vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Darmstadt, 03.06.2020 - S 30 U 106/14
    Die erste Stufe beruht auf der naturwissenschaftlich-philosophischen Bedingungstheorie als Ausgangsbasis, wonach jedes Ereignis Ursache eines Erfolges ist, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele, sog. conditio sine qua non (BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R).

    Für die Feststellung dieses Ursachenzusammenhangs genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit; diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden, so dass die reine Möglichkeit nicht ausreicht (BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R).

    Es reicht daher zur Begründung des ursächlichen Zusammenhangs nicht aus, gegen diesen Zusammenhang sprechende Umstände auszuschließen (BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R).

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Darmstadt, 03.06.2020 - S 30 U 106/14
    Danach erfordert die Zurechnung eines Schadens eines Versicherten zum Versicherungsträger zweistufig die Erfüllung erstens tatsächlicher und zweitens darauf aufbauender rechtlicher Voraussetzungen: Die Einwirkung muss den (weiteren) Gesundheitserstschaden und ein Gesundheitserstschaden die Unfallfolge sowohl objektiv (1. Stufe) als auch rechtlich wesentlich (2. Stufe) verursacht haben (BSG vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 8/14 R).

    Zudem muss die Einwirkung durch die versicherte Verrichtung (sowie der Gesundheitserstschaden) eine Ursache sein, also eine Bedingung, die erfahrungsgemäß die infrage stehende Wirkung ihrer Art nach notwendig oder hinreichend herbeiführt, mithin nicht eine bloß im Einzelfall nicht wegdenkbare zufällige Randbedingung ist (BSG vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 8/14 R).

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus SG Darmstadt, 03.06.2020 - S 30 U 106/14
    Ob eine Ursache vorliegt, muss ex post nach dem jeweils neuesten anerkannten Stand des Fach- und Erfahrungswissens über Kausalbeziehungen beantwortet werden (BSG vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R; BSG vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R; BSG vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R).

    Vielmehr sind die versicherten und die auf der ersten Zurechnungsstufe festgestellten unversicherten Ursachen und ihre Mitwirkungsanteile in einer rechtlichen Gesamtbeurteilung anhand des zuvor festgestellten Schutzzwecks des Versicherungstatbestandes zu bewerten (BSG vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R; BSG vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R).

  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand:

    Auszug aus SG Darmstadt, 03.06.2020 - S 30 U 106/14
    Ob eine Ursache vorliegt, muss ex post nach dem jeweils neuesten anerkannten Stand des Fach- und Erfahrungswissens über Kausalbeziehungen beantwortet werden (BSG vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R; BSG vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R; BSG vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R).

    Bei dieser Rechtsfrage nach der "Wesentlichkeit" der versicherten Verrichtung für die Einwirkung bzw. den Erfolg der Einwirkung muss beurteilt werden, ob sich durch das zum Unfallereignis führende versicherte Handeln ein Risiko verwirklicht hat, gegen das der jeweils erfüllte Versicherungstatbestand gerade Schutz gewähren soll (BSG vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R; BSG vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R).

  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 272/05 B

    Würdigung von Sachverständigengutachten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Darmstadt, 03.06.2020 - S 30 U 106/14
    Einen allgemeinen Anspruch auf Überprüfung eines Sachverständigengutachtens durch ein "Obergutachten" sehen die Prozessordnungen - auch das SGG - zudem nicht vor (BSG vom 23. Mai 2006 - B 13 RJ 272/05 B).
  • BSG, 17.03.2010 - B 3 P 33/09 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Darlegung

    Auszug aus SG Darmstadt, 03.06.2020 - S 30 U 106/14
    Außerdem ist § 109 SGG als Ausnahmevorschrift zu der Regelung des § 103 Satz 2 SGG, wonach das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen erforscht, eng auszulegen (BSG vom 17. März 2010 - B 3 P 33/09 B; LSG Thüringen vom 10. Januar 2017 - L 1 U 587/13).
  • BSG, 10.05.2022 - B 2 U 134/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß gegen die

    Auszug aus SG Darmstadt, 03.06.2020 - S 30 U 106/14
    Eine verfahrensrechtliche Pflicht zur Einholung weiterer Sachverständigengutachten besteht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nur dann, wenn vorhandene Gutachten i.S. von § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 412 Abs. 1 ZPO ungenügend sind, weil sie grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten oder von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters geben (vgl. zuletzt BSG vom 10. Mai 2022 - B 2 U 134/21 B m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 10.01.2017 - L 1 U 587/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Auszug aus SG Darmstadt, 03.06.2020 - S 30 U 106/14
    Außerdem ist § 109 SGG als Ausnahmevorschrift zu der Regelung des § 103 Satz 2 SGG, wonach das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen erforscht, eng auszulegen (BSG vom 17. März 2010 - B 3 P 33/09 B; LSG Thüringen vom 10. Januar 2017 - L 1 U 587/13).
  • BSG, 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Aufklärungsrüge -

  • BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1522/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Form der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2022 - L 14 U 324/17

    Anerkennung von Gesundheitsstörungen als weitere Folgen eines Arbeitsunfalls;

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 100/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 01.04.2014 - B 9 V 54/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 32/90

    Zurückweisung eines Antrags nach § 109 SGG

  • LSG Hessen, 13.03.2020 - L 9 U 3/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unfallbedingte

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.03.2008 - L 6 U 161/02

    Verschleiß oder Arbeitsunfall als wesentliche Ursache für einen Meniskusschaden

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 23/11 R

    Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls mit einem Bandscheibenvorfall der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht