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   SG Darmstadt, 05.08.2019 - S 17 SO 125/19 ER   

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https://dejure.org/2019,24248
SG Darmstadt, 05.08.2019 - S 17 SO 125/19 ER (https://dejure.org/2019,24248)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 05.08.2019 - S 17 SO 125/19 ER (https://dejure.org/2019,24248)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 05. August 2019 - S 17 SO 125/19 ER (https://dejure.org/2019,24248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    23 SGB XII, 23 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII, 23 Abs. 3 Satz 7 SGB XII, 5 Abs. 4 FreizügG/EU, 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU
    1. Bereits die Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU führt zum Leistungsausschluss nach § 23 Abs. 3 Satz 7, 2. Halbsatz SGB XII. Auf die Bestandskraft der Verlustfeststellung kommt es nicht an.2. Zu einer eigenständigen Prüfung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Hamburg, 28.09.2017 - L 4 SO 55/17

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Auszug aus SG Darmstadt, 05.08.2019 - S 17 SO 125/19
    Denn bereits die behördliche Verlustfeststellung führt zur Ausreisepflicht des Ausländers nach § 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU, ihre Rechtskraft ist dafür nicht erforderlich (vgl. hierzu die Begründung zur Änderung des § 7 Abs. 1 durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19.8.2007, BT-Drs. 16/5065 S. 211 zu Nummer 8 a. aa.)." (Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 28. September 2017, L 4 SO 55/17 B ER, juris, Rdnr. 6).

    § 7 Abs. 1 Satz 4 FreizügG/EU bestimmt nur, dass in den Fällen, in denen mit der Verlustfeststellung bereits die Abschiebung angedroht und hiergegen einstweiliger Rechtsschutz beantragt wird, die Abschiebung nicht vor Entscheidung über den Eilantrag erfolgen darf (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 28. September 2017, L 4 SO 55/17 B ER, juris, Rdnr. 6).

    Ohne Verfestigung des Aufenthalts fehlt es an einem Grund für eine Ausnahme von dem Leistungsausschluss (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 28. September 2017, L 4 SO 55/17 B ER, juris, Rdnr. 6).

  • LSG Hessen, 10.07.2018 - L 9 AS 142/18
    Auszug aus SG Darmstadt, 05.08.2019 - S 17 SO 125/19
    Dagegen legte der Antragsteller am 17. Juni 2019 Widerspruch ein unter Verweis auf die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. Juli 2018, L 9 AS 142/18 B ER.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Antragsteller zitierten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. Juli 2018, L 9 AS 142/18 B ER.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2018 - L 19 AS 133/18

    Kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus SG Darmstadt, 05.08.2019 - S 17 SO 125/19
    Die Freizügigkeitsberechtigung lebt hingegen nicht von selbst wieder auf allein aufgrund der Änderung der Sachlage (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2018, L 19 AS 133/18 B ER, juris, Rdnr. 12).

    Denn den Verwaltungsakten der Ausländerbehörden über die Feststellung des Bestehens wie des Verlustes der Freizügigkeitsberechtigung und der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht verbunden mit einer Abschiebungsandrohung kommt Tatbestandswirkung zu, sodass diese ohne Rücksicht auf ihre materielle Richtigkeit Wirkung entfalten (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2018, L 19 AS 133/18 B ER, juris, Rdnr. 13).

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus SG Darmstadt, 05.08.2019 - S 17 SO 125/19
    Es genügt, wenn bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (vgl. BSG, Beschluss vom 07.04.2011, B 9 VG 15/10 B, juris, Rdnr. 6).
  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 8/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für

    Auszug aus SG Darmstadt, 05.08.2019 - S 17 SO 125/19
    Dies gilt jedenfalls auf der Grundlage des hier maßgeblichen § 23 Abs. 3 Satz 7 SGB XII (in der Fassung vom 22. Dezember 2016), der ausdrücklich hinsichtlich der Leistungsgewährung auf den bloßen Erlass einer Verlustfeststellung abstellt (vgl. zur Tatbestandswirkung von Aufenthaltserlaubnissen Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Dezember 2014, B 14 AS 8/13 R, juris, Rdnr. 12, wonach die Leistungsträger nicht zur Überprüfung und ggf. Nichtbeachtung aufenthaltsrechtlicher Statusentscheidungen befugt sind).
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