Rechtsprechung
   SG Darmstadt, 06.07.2017 - S 32 AL 37/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41085
SG Darmstadt, 06.07.2017 - S 32 AL 37/15 (https://dejure.org/2017,41085)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 06.07.2017 - S 32 AL 37/15 (https://dejure.org/2017,41085)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 06. Juli 2017 - S 32 AL 37/15 (https://dejure.org/2017,41085)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,41085) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fiktives Arbeitsentgelt kann als Bemessungsentgelt zu Grunde gelegt werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 23/07 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Auszug aus SG Darmstadt, 06.07.2017 - S 32 AL 37/15
    Eine sachgerechte und nicht willkürliche Auswahl lässt sich nur in Eigenart des konkret geregelten Sachbereichs treffen (BSG, Urteil vom 29. Mai 2008, Az.: B 11a AL 23/07 R - juris - Rn. 39).

    Diese Rechtsfolge und das zu Grunde liegende Anliegen, das Arbeitsentgelt aus weit zurückliegenden Beschäftigungszeiten in der Regel als Bemessungsgrundlage auszuschließen, entsprechen vielmehr der Funktion des Arbeitslosengeldes als Lohnersatzleistung (BSG, Urteil vom 29. Mai 2008, Az.: B 11a AL 23/07 R - juris - Rn. 40).

    Diese Überlegung des Gesetzgebers ist nicht zu beanstanden, sondern entsprechen dem Grundsatz, dass sich das Arbeitslosengeld zur Sicherstellung der Vermittelbarkeit des Arbeitslosen an dem Arbeitsentgelt orientieren soll, welches ohne Arbeitslosigkeit durch Erwerbstätigkeit im Leistungszeitraum erzielbar wäre (BSG, Urteil vom 29. Mai 2008, Az.: B 11a AL 23/07 R - juris - Rn. 43).

    Diese Anpassung der Bemessungsgrundlage an die aktuellen Verhältnisse ist unabhängig davon sachgerecht, worauf die längere Unterbrechung der Erwerbstätigkeit jeweils beruht (BSG, Urteil vom 29. Mai 2008, Az.: B 11a AL 23/07 R - juris - Rn. 44).

  • BSG, 29.05.2008 - B 11a/7a AL 64/06 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaft - Zeiten der Kindererziehung - Abschaffung der

    Auszug aus SG Darmstadt, 06.07.2017 - S 32 AL 37/15
    Sie verteidigt die angefochtenen Bescheide und verweist auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.05.2008, Az.: B 11a/7a AL 64/06.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht