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   SG Darmstadt, 07.07.2017 - S 3 U 220/14   

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https://dejure.org/2017,71277
SG Darmstadt, 07.07.2017 - S 3 U 220/14 (https://dejure.org/2017,71277)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 07.07.2017 - S 3 U 220/14 (https://dejure.org/2017,71277)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 07. Juli 2017 - S 3 U 220/14 (https://dejure.org/2017,71277)
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  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.07.2017 - S 3 U 220/14
    Letztlich handelt es sich um Fallgestaltungen, in denen die versicherte Verrichtung und die private Verrichtung als tatsächliches Geschehen nur sehr schwer voneinander zu trennen sind (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteil vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R in BSGE 94, 262 - 268).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.07.2017 - S 3 U 220/14
    Für die wertende Entscheidung, ob die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, kommt der Handlungstendenz des grundsätzlich Versicherten, so wie sie durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird, besondere Bedeutung zu (ständige Rechtsprechung des BSG, BSGE 58, 76, 77; BSGE 91, 293).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.07.2017 - S 3 U 220/14
    Für die wertende Entscheidung, ob die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, kommt der Handlungstendenz des grundsätzlich Versicherten, so wie sie durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird, besondere Bedeutung zu (ständige Rechtsprechung des BSG, BSGE 58, 76, 77; BSGE 91, 293).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.07.2017 - S 3 U 220/14
    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis erforderlich; bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 m.w.N.; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.07.2017 - S 3 U 220/14
    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis erforderlich; bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 m.w.N.; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).
  • SG Hamburg, 25.11.2016 - S 40 U 274/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.07.2017 - S 3 U 220/14
    Wird eine versicherte Tätigkeit wegen einer privaten Verrichtung unterbrochen, so wird nach überwiegender Auffassung zwischen einer erheblichen und unerheblichen Unterbrechung unterschieden (a.A. SG Hamburg, Urt. v. 25.11.2016, Az. S 40 U 274/13, zitiert nach juris).
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.07.2017 - S 3 U 220/14
    Daher stehen nur Wege und Betätigungen eines Beschäftigten während der Arbeitszeit und/oder auf der Arbeitsstätte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, bei denen ein sachlicher Zusammenhang zwischen der - grundsätzlich - versicherten Tätigkeit und dem Zurücklegen des Weges gegeben ist, weil der Weg durch die Ausübung des Beschäftigungsverhältnisses oder den Aufenthalt auf der Betriebsstätte bedingt ist (BSG, Urteil vom 12.12.2006, B 2 U 1/06 R, SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 21).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.07.2017 - S 3 U 220/14
    Innerhalb dieser Wertung stehen bei der Frage, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat, Überlegungen nach dem Zweck des Handelns mit im Vordergrund (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).
  • BSG, 29.01.1960 - 2 RU 265/56

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.07.2017 - S 3 U 220/14
    Typischerweise und in der Regel unversichert sind höchstpersönliche Verrichtungen, wie z. B. das Essen (vgl. BSGE 11, 267, 268 ff.), oder eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, wie z. B. das Einkaufen (vgl. BSGE SozR 3 - 2200, § 548 Nr. 22).
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