Rechtsprechung
   SG Darmstadt, 12.01.2021 - S 19 AS 51/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,66449
SG Darmstadt, 12.01.2021 - S 19 AS 51/20 (https://dejure.org/2021,66449)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 12.01.2021 - S 19 AS 51/20 (https://dejure.org/2021,66449)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - S 19 AS 51/20 (https://dejure.org/2021,66449)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,66449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

    Auszug aus SG Darmstadt, 12.01.2021 - S 19 AS 51/20
    Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass es sich dabei nicht um ein "schlüssiges Konzept" zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts handele, wären im Falle eines Erkenntnisausfalls zur Ermittlung der angemessenen Referenzmiete die grundsätzlich zu übernehmenden tatsächlichen Aufwendungen durch die Tabellenwerte zu § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von zehn Prozent im Sinne einer Angemessenheitsobergrenze begrenzt (Hinweis auf BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 44/12 R -, juris; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R -, juris; Hess. LSG, Beschluss vom 2. August 2016 - L 9 AS 489/16 B ER -, juris).

    Mit Blick auf den Zweck des Sicherheitszuschlages ist dieser zwar (auch) durch diese Erhöhung nicht entbehrlich geworden (vgl. für die vorangegangene Erhöhung der Wohngeldwerte BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 73; außerdem: erkennender Senat, Beschluss vom 11. März 2020 - L 6 AS 605/19 B ER -, juris, Rn. 49); für eine verfassungsrechtlich relevante Verfehlung des Existenzsicherungsziels durch den Rückgriff auf die Wohngeldwerte zuzüglich eines Sicherheitszuschlags als Obergrenze für die zu übernehmenden Unterkunftsaufwendungen nach entsprechender Kostensenkungsaufforderung und einem angemessenen Zeitraum für die Reduzierung der Wohnkosten fehlt es vor diesem Hintergrund jedoch an Anhaltspunkten.

    Zum anderen haben diese Werte durchaus den Charakter einer "Angemessenheitsobergrenze" (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 73, Rn. 25), so dass eine Kostensenkungsaufforderung, die an diese Werte anknüpft, auch unter systematischen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist.

  • LSG Hessen, 30.08.2021 - L 6 AS 80/21
    Auszug aus SG Darmstadt, 12.01.2021 - S 19 AS 51/20
    Dabei berücksichtigte er - wie bereits im vorangegangenen Bewilligungszeitraum, der Gegenstand des Verfahrens vor dem Senat zum Aktenzeichen L 6 AS 80/21 ist - Aufwendungen für die Miete und die sogenannten kalten Nebenkosten (nur) in einem Umfang von 825,- Euro monatlich; die Heizkosten übernahm er in der von den Klägern angegebenen tatsächlichen Höhe von 83, 50 Euro monatlich.

    In diesem Zusammenhang haben die Kläger im hiesigen Verfahren zwei und im Parallelverfahren L 6 AS 80/21 einen weiteren Beweisantrag - der, wenn ihm zu folgen wäre, für das hiesige Verfahren in gleicher Weise von Relevanz wäre - gestellt, nämlich.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten sowie zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten (auch zum Parallelverfahren L 6 AS 80/21) sowie der die Kläger betreffenden Verwaltungsakte des Beklagten Bezug genommen.

  • BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 11/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt in Duisburg

    Auszug aus SG Darmstadt, 12.01.2021 - S 19 AS 51/20
    Abgesehen davon, dass dies nicht Aufgabe des Gerichts ist (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2019 - B 14 AS 24/18 R -, BSGE 127, 214, Rn. 24 und Rn. 29 ff.; BSG, Urteil vom 17. September 2020 - B 4 AS 11/20 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 109, Rn. 22), liegen daher die notwendigen (Roh )Daten für die Erstellung eines derartigen Konzepts und eine daran anknüpfende Bestimmung der angemessenen Unterkunftsbedarfe nicht vor und lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt auch ersichtlich nicht mehr erheben, so dass auch die gerichtliche Ermittlung einer Angemessenheitsgrenze von vornherein ausscheidet und ein diesbezüglicher Erkenntnisausfall sich nicht abwenden lässt. .

    Vielmehr werden die Ansprüche der Betroffenen hinsichtlich der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für die Kaltmiete einschließlich der sogenannten kalten Nebenkosten durch die um einen zehnprozentigen Sicherheitszuschlag erhöhten Wohngeldwerte begrenzt (vgl. nochmals BSG, Urteil vom 30. Januar 2019 - B 14 AS 24/18 R -, BSGE 127, 214, Rn. 30; BSG, Urteil vom 17. September 2020 - B 4 AS 11/20 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 109, Rn. 22; BSG, Urteil vom 20. August 2009 - B 14 AS 65/08 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 26, Rn. 20 f.).

  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus SG Darmstadt, 12.01.2021 - S 19 AS 51/20
    Abgesehen davon, dass dies nicht Aufgabe des Gerichts ist (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2019 - B 14 AS 24/18 R -, BSGE 127, 214, Rn. 24 und Rn. 29 ff.; BSG, Urteil vom 17. September 2020 - B 4 AS 11/20 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 109, Rn. 22), liegen daher die notwendigen (Roh )Daten für die Erstellung eines derartigen Konzepts und eine daran anknüpfende Bestimmung der angemessenen Unterkunftsbedarfe nicht vor und lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt auch ersichtlich nicht mehr erheben, so dass auch die gerichtliche Ermittlung einer Angemessenheitsgrenze von vornherein ausscheidet und ein diesbezüglicher Erkenntnisausfall sich nicht abwenden lässt. .

    Vielmehr werden die Ansprüche der Betroffenen hinsichtlich der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für die Kaltmiete einschließlich der sogenannten kalten Nebenkosten durch die um einen zehnprozentigen Sicherheitszuschlag erhöhten Wohngeldwerte begrenzt (vgl. nochmals BSG, Urteil vom 30. Januar 2019 - B 14 AS 24/18 R -, BSGE 127, 214, Rn. 30; BSG, Urteil vom 17. September 2020 - B 4 AS 11/20 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 109, Rn. 22; BSG, Urteil vom 20. August 2009 - B 14 AS 65/08 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 26, Rn. 20 f.).

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Darmstadt, 12.01.2021 - S 19 AS 51/20
    Welche konkreten Auswirkungen die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht in den von Klägerseite angeführten Verfahren zu den Aktenzeichen 1 BvL 10/12 (BVerfG, Beschluss vom 18. November 2014 - 1 BvL 10/12 u.a. -, BVerfGE 137, 34) und 1 BvL 1/09 (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, BVerfGE 125, 175) entwickelt hat, auf die hier zu entscheidenden Fragen haben sollten, haben die Kläger nicht näher dargelegt.
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Darmstadt, 12.01.2021 - S 19 AS 51/20
    Welche konkreten Auswirkungen die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht in den von Klägerseite angeführten Verfahren zu den Aktenzeichen 1 BvL 10/12 (BVerfG, Beschluss vom 18. November 2014 - 1 BvL 10/12 u.a. -, BVerfGE 137, 34) und 1 BvL 1/09 (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, BVerfGE 125, 175) entwickelt hat, auf die hier zu entscheidenden Fragen haben sollten, haben die Kläger nicht näher dargelegt.
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Vorverfahren - Erledigung der

    Auszug aus SG Darmstadt, 12.01.2021 - S 19 AS 51/20
    Ihre isolierte Geltendmachung auf der Grundlage von § 63 SGB X kommt in diesem Falle nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2016 - B 14 AS 50/15 R -, SozR 4-1300 § 63 Nr. 25 = juris, Rn. 15 ff., Rn. 29; Wehrhahn, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, § 193 SGG Rn. 79). .
  • LSG Hessen, 02.08.2016 - L 9 AS 489/16

    SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Angemessene Unterkunftskosten;

    Auszug aus SG Darmstadt, 12.01.2021 - S 19 AS 51/20
    Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass es sich dabei nicht um ein "schlüssiges Konzept" zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts handele, wären im Falle eines Erkenntnisausfalls zur Ermittlung der angemessenen Referenzmiete die grundsätzlich zu übernehmenden tatsächlichen Aufwendungen durch die Tabellenwerte zu § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von zehn Prozent im Sinne einer Angemessenheitsobergrenze begrenzt (Hinweis auf BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 44/12 R -, juris; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R -, juris; Hess. LSG, Beschluss vom 2. August 2016 - L 9 AS 489/16 B ER -, juris).
  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 37/19 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Dreipersonenhaushalt in Berlin -

    Auszug aus SG Darmstadt, 12.01.2021 - S 19 AS 51/20
    Es fehle zudem an einem schlüssigen Konzept, das den Anforderungen des Bundessozialgerichts, etwa aus der Entscheidung zum Aktenzeichen B 14 AS 37/19 R, genüge.
  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus SG Darmstadt, 12.01.2021 - S 19 AS 51/20
    Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass es sich dabei nicht um ein "schlüssiges Konzept" zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts handele, wären im Falle eines Erkenntnisausfalls zur Ermittlung der angemessenen Referenzmiete die grundsätzlich zu übernehmenden tatsächlichen Aufwendungen durch die Tabellenwerte zu § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von zehn Prozent im Sinne einer Angemessenheitsobergrenze begrenzt (Hinweis auf BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 44/12 R -, juris; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R -, juris; Hess. LSG, Beschluss vom 2. August 2016 - L 9 AS 489/16 B ER -, juris).
  • LSG Hessen, 11.03.2020 - L 6 AS 605/19

    Es besteht trotz der Erhöhung der maßgeblichen Werte nach § 12 WoGG

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht