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SG Darmstadt, 14.03.2019 - S 17 SO 37/19 ER |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Sozialhilfe
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- Justiz Hessen
§ 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG, § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG
§ 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG, § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LSG Baden-Württemberg, 08.11.2016 - L 7 SO 3546/16
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der …
Auszug aus SG Darmstadt, 14.03.2019 - S 17 SO 37/19
Fiskalische Interessen können das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes in der Regel nur dann rechtfertigen, wenn die Verwirkung einer öffentlich-rechtlichen Geldforderung ohne den sofortigen Vollzug einzelfallbezogen konkret und ernstlich gefährdet erscheint (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. November 2016, L 7 SO 3546/16 ER-B, juris, Rdnr. 10 m.w.N.).Auch die voraussichtliche Erfolglosigkeit des gegen den Verwaltungsakt eingelegten Rechtsbehelfs kann das besondere öffentliche Interesse nicht ersetzen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. November 2016, L 7 SO 3546/16 ER-B, juris, Rdnr. 9).
- BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15
Erheblicher Vortrag zum Hilfsantrag ist in die gerichtlichen Erwägungen zum …
Auszug aus SG Darmstadt, 14.03.2019 - S 17 SO 37/19
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung genügt jedoch nicht den formellen Begründungsanforderungen des § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG, sodass allein deshalb die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2016, 1 BvR 1890/15, juris, Rdnr. 18; Hess. VGH, Beschluss vom 22. Oktober 1982, juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
Auszug aus SG Darmstadt, 14.03.2019 - S 17 SO 37/19
Mithin ist ein Antrag nach § 86a Abs. 3 Satz 1 SGG grundsätzlich vorrangig (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Mai 2014, L 11 KA 99/13 B ER, juris, Rdnr. 36). - BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision
Auszug aus SG Darmstadt, 14.03.2019 - S 17 SO 37/19
Insoweit ist § 86a Abs. 2 Nr. 5 GG die spezialgesetzliche Ausprägung der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Pflicht, behördliche Eingriffsakte zu begründen, um dem Bürger eine sachgerechte Verteidigung seiner Rechte zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 1979, 2 BvR 84/79, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1991 - 4 M 43/91
Begründung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Straßenrechtlicher …
Auszug aus SG Darmstadt, 14.03.2019 - S 17 SO 37/19
Sie soll zum einen den Betroffenen in die Lage versetzen, durch Kenntnis der Gründe, die die Behörde zu der Anordnung veranlasst haben, seine Rechte wirksam wahrzunehmen und die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels abzuschätzen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. Juni 1991, 4 M 43/91, juris, Rdnr. 20).