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   SG Darmstadt, 14.07.2015 - S 20 EG 20/14   

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https://dejure.org/2015,79491
SG Darmstadt, 14.07.2015 - S 20 EG 20/14 (https://dejure.org/2015,79491)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 14.07.2015 - S 20 EG 20/14 (https://dejure.org/2015,79491)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - S 20 EG 20/14 (https://dejure.org/2015,79491)
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  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 2/13 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Zwillingsgeburt - allein sorgeberechtigter

    Auszug aus SG Darmstadt, 14.07.2015 - S 20 EG 20/14
    Auch wenn der sechswöchige Anspruchszeitrum des Mutterschaftsgeldes (bzw. wie hier, vergleichbarer Leistungen) vor der Geburt wegen vorzeitiger Entbindung nicht ausgeschöpft werden konnte und sich dadurch der Anspruchszeitraum nach der Geburt wie bei der Ehefrau des Klägers - entsprechend verlängert, gilt die Anrechnungsvorschrift (vgl. BSG, Urteil vom 26. März 2014, - B 10 EG 2/13 R -, in juris).

    Von der Anrechnung des Mutterschaftsgeldes ist der Erhöhungsbetrag für ältere Geschwister (§ 2a Abs. 1 BEEG) bzw. Mehrlinge (§ 2a Abs. 4 BEEG) nicht ausgenommen (BSG, Urteil vom 26. März 2014, a.a.O.).

    Das BSG hat in der Entscheidung vom 26. März 2014 (a.a.O.) ausdrücklich erklärt, in Bezug auf den Erhöhungsbetrag bei Mehrlingsgeburt (§ 2a Abs. 4 BEEG) an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten.

    Insoweit hat das BSG nämlich bereits entschieden (Urteil vom 26. März 2014, a.a.O.), dass auch der Geschwister- bzw. Mehrlingserhöhungsbetrag auf die Mutterschaftsleistung anzurechnen ist und diesbezüglich weder ein Verstoß gegen Gleichheitssätze des Grundgesetzes oder unionsrechtliche Diskriminierungsverbote noch gegen das grundgesetzliche Gebot zur Förderung der Familie vorliegt.

  • BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - vorzeitige Geburt des Kindes - Anrechnung von

    Auszug aus SG Darmstadt, 14.07.2015 - S 20 EG 20/14
    Eine zeitgleiche Zahlung von Elterngeld und Mutterschaftsgeld bzw. vergleichbaren Leistungen wollte der Gesetzgeber eindeutig ausschließen (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2012, B 10 EG 19/11 R -, m.w.N., in juris).

    Gerade im Bereich des Sozialrechts, wozu die Bestimmungen über das Elterngeld im Abschnitt 1 des BEEG gehören, hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2012, - B 10 EG 19/11 R -, in juris), von dem hier Gebrauch gemacht worden ist.

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus SG Darmstadt, 14.07.2015 - S 20 EG 20/14
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (stRspr des Bundesverfassungsgerichts seit BVerfGE 55, 72, 88).
  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 8/12 R

    Elterngeld - Zwillinge - beide Eltern in Elternzeit - Anspruch auf 14

    Auszug aus SG Darmstadt, 14.07.2015 - S 20 EG 20/14
    Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits in der Entscheidung vom 27. Juni 2013 (B 10 EG 8/12 R, in juris, Rdn. 62) entschieden.
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus SG Darmstadt, 14.07.2015 - S 20 EG 20/14
    Dabei legt das BVerfG je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal einen unterschiedlich strengen Prüfungsmaßstab an (vgl. zusammenfassend BVerfGE 88, 87, 96 f.).
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