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   SG Darmstadt, 15.03.2006 - S 18 AS 146/05   

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https://dejure.org/2006,13041
SG Darmstadt, 15.03.2006 - S 18 AS 146/05 (https://dejure.org/2006,13041)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 15.03.2006 - S 18 AS 146/05 (https://dejure.org/2006,13041)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 15. März 2006 - S 18 AS 146/05 (https://dejure.org/2006,13041)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 1 Abs 1 S 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 5 Abs 2 S 1 SGB 2, § 20 Abs 1 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Bedarfsdeckung für Sonderbedarfe - verfassungskonforme Auslegung - Hilfe in sonstigen Lebenslagen - Zulässigkeit der Klage - Streitgegenstand - Folgebescheid - Ausschluss der Beiladung und Verurteilung des Sozialhilfeträgers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme der Kosten eines Hilfebedürftigen für den Umgang mit seinem bei der allein sorgeberechtigten Mutter lebenden Kind über die bewilligte Regelleistung nach § 20 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) hinaus als so genannten Sonderbedarf; Ausnahme eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Entscheidung über individuelle Sonderbedarfe, verfassungskonforme Auslegung, notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

    Auszug aus SG Darmstadt, 15.03.2006 - S 18 AS 146/05
    Das Bundesverfassungsgericht habe hervorgehoben, dass der Staat die Mittel für den Umgang bereitstellen müsse, wenn die verpflichtete Person ihrer Umgangspflicht ansonsten nicht nachkommen könne (BVerfG vom 25. Oktober 1994, FamRZ 1995, Seite 86 ff.).

    Zumal bei dem jeweiligen Bedarf, wie hier dem Umgangsrecht mit dem eigenen Kind, eine weitere grundrechtlich geschützte Rechtsposition betroffen sein kann (BVerfG FamRZ 1995, S. 86 ff.).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/02 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitsentgelt - Direktversicherung - Beitrag

    Auszug aus SG Darmstadt, 15.03.2006 - S 18 AS 146/05
    Bei einem Rechtstreit über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II für einen Bewilligungszeitraum sind Leistungsbescheide für Folgezeiträume entsprechend § 96 SGG einzubeziehen, wenn im Wesentlichen die selben Rechtsfragen betroffen sind und andere Tatsachen oder Rechtsfragen für den Folgezeitraum nicht zu klären sind (vgl BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R ; BSG SozR 4-5375 § 2 Nr. 1 mwN).

    Erst wenn in einem weiteren Bewilligungsabschnitt andere Tatsachen oder Rechtsfragen zu klären sind, kommt eine Einbeziehung des Folgebescheids entsprechend § 96 Abs. 1 SGG nicht mehr in Betracht (BSG SozR 45375 § 2 Nr. 1).

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus SG Darmstadt, 15.03.2006 - S 18 AS 146/05
    Die damit einhergehende Reichweite unterliegt aber nicht allein einer empirischen Feststellung, sondern ist Ausdruck einer normativen Bestimmung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Gegebenheiten (BVerfGE 91, 93 mwN).

    Zugestanden wird dabei dem Gesetzgeber eine Einschätzungsprärogative, die es ihm erlaubt den Mindestbedarf nach eigener Wertung festzulegen (BverfGE 87, 153 ; BVerfGE 91, 93 ; 1, 97 ).

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus SG Darmstadt, 15.03.2006 - S 18 AS 146/05
    Während der Erste Senat eine solche gesetzgeberische Handlungspflicht ausdrücklich zunächst nur dem Sozialstaatsgebot entnommen hat (BverfGE 1, 97 ; offen gelassen: BVerfGE 40, 121 ), stellen beide Senate mittlerweile auf den Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 S. 2 2. Fall GG) i.V.m dem Sozialstaatsgebot ab (BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ).

    Zugestanden wird dabei dem Gesetzgeber eine Einschätzungsprärogative, die es ihm erlaubt den Mindestbedarf nach eigener Wertung festzulegen (BverfGE 87, 153 ; BVerfGE 91, 93 ; 1, 97 ).

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    Auszug aus SG Darmstadt, 15.03.2006 - S 18 AS 146/05
    Bei einem Rechtstreit über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II für einen Bewilligungszeitraum sind Leistungsbescheide für Folgezeiträume entsprechend § 96 SGG einzubeziehen, wenn im Wesentlichen die selben Rechtsfragen betroffen sind und andere Tatsachen oder Rechtsfragen für den Folgezeitraum nicht zu klären sind (vgl BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R ; BSG SozR 4-5375 § 2 Nr. 1 mwN).

    Im Hinblick auf weitere Rechtsstreitigkeiten wird jedoch darauf hingewiesen, dass es der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vor allem für das Arbeitsförderungsrecht entspricht, Bewilligungsbescheide für unmittelbar anschließende -5 Folgezeiträume in Dauerschuldverhältnissen entsprechend § 96 Abs. 1 SGG einzubeziehen, wenn im Wesentlichen dieselben Rechtsfragen betroffen sind, um die Rechtsfrage in einem Rechtsstreit für den gesamten Leistungszeitraum und nicht nur den jeweiligen Bewilligungsabschnitt klären zu können (zuletzt: BSG vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R mwN).

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus SG Darmstadt, 15.03.2006 - S 18 AS 146/05
    Erstens müssten die eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen, zweitens dürfte der Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nicht sehr intensiv sein und drittens dürfte die Benachteiligung nur unter besonderen Schwierigkeiten vermeidbar sein (BVerfGE 84, 348 , stRspr).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus SG Darmstadt, 15.03.2006 - S 18 AS 146/05
    Die Kammer hat davon abgesehen, den Kreis Groß-Gerau als Sozialhilfeträger beizuladen, weil ein Fall der notwendigen Beiladung gemäß § 75 Abs. 2 1. Fall SGG nicht vorliegt (zu den Grenzen: BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 1) und ohne Möglichkeit zur Verurteilung eine Beiladung gemäß § 75 Abs. 1 S. 1 SGG nicht sachdienlich gewesen ist.
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus SG Darmstadt, 15.03.2006 - S 18 AS 146/05
    Während der Erste Senat eine solche gesetzgeberische Handlungspflicht ausdrücklich zunächst nur dem Sozialstaatsgebot entnommen hat (BverfGE 1, 97 ; offen gelassen: BVerfGE 40, 121 ), stellen beide Senate mittlerweile auf den Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 S. 2 2. Fall GG) i.V.m dem Sozialstaatsgebot ab (BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ).
  • SG Dresden, 05.11.2005 - S 23 AS 982/05

    Zuschussweise Erbringung von Geldleistungen durch Übernahme der notwendigen

    Auszug aus SG Darmstadt, 15.03.2006 - S 18 AS 146/05
    22 Der Kammer ist es auch verwehrt, im Sozialhilferecht in § 28 Abs. 1 S. 2 SGB XII und § 73 SGB XII vorgesehene Rechtsansprüche gegenüber dem kommunalen Sozialhilfeträger für die Deckung von Sonderbedarfen im Wege der Rechtsfolgenanalogie auf die Beklagte als Leistungsträger nach dem SGB II zu erstrecken (aA SG Dresden vom 05.11.2005 - S 23 AS 982/05 ER ).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus SG Darmstadt, 15.03.2006 - S 18 AS 146/05
    Zugestanden wird dabei dem Gesetzgeber eine Einschätzungsprärogative, die es ihm erlaubt den Mindestbedarf nach eigener Wertung festzulegen (BverfGE 87, 153 ; BVerfGE 91, 93 ; 1, 97 ).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 48/86

    Anspruch - Ruhen - Arbeitslosengeld - Ausnahme - Kündigung - Zeitpunkt -

  • SG Dortmund, 23.08.2007 - S 22 AS 17/06

    Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses für den Besuch eines Kindes zur Wahrnehmung

    Stuttgart, Beschluss vom 22.9.2005, Az.: S 17 AS 5846/05 ER) in Anspruch genommen werden noch lässt sich das Begehren des Klägers rechtlich zulässig über die mit einem Erlass nach § 44 SGB II verbundene und damit ad absurdum geführte Darlehensgewährung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II verwirklichen (zu diesem Ansatz vgl. z. B. Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.3.2006, Az.; L 7 AS 363/05 ER, und vom 28.4.2005, Az.: L 8 AS 57/07; Verwaltungsgericht (VG) Bremen, Urteil vom 10.3.2006, Az.: S 3 K 379/05): Im Ergebnis würden beide Lösungswege zu einer Umgehung der vom Gesetzgeber ausgeschlossenen Erhöhung der Regelsätze führen (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 7.11.2006, Az.: B 7b AS 14/06 R; SG Darmstadt, Urteil vom 15.3.2006, Az.: S 18 AS 146/05).
  • SG Wiesbaden, 23.10.2006 - S 16 AS 376/06

    Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Anordnung i.R.d. Gewährung eines Darlehens

    Hinsichtlich der Sonderbedarfe hat der Gesetzgeber aber unter Berücksichtigung der von ihm im Umkehrschluss zu § 5 Abs. 2 S. 1 SGB II, § 21 S. 1 SGB XII ausdrücklich eröffneten Anspruchsverpflichtung gemäß § 73 SGB XII gegenüber Berechtigten nach dem SGB II und der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Behandlung von Sonderbedarfen nicht zum Ausdruck gebracht, insoweit eine Bedarfsdeckung nach § 73 SGB XII ausschließen zu wollen (vgl. ausführlich zum Ganzen: SG Darmstadt, Urteil vom 15. März 2006, Az.: S 18 AS 146/05).
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