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SG Darmstadt, 16.06.2017 - S 31 P 101/15 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - L 27 P 75/11
Pflegestufe - Herabsetzung
Auszug aus SG Darmstadt, 16.06.2017 - S 31 P 101/15
Er verweist insbesondere auf das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 08.03.2012, Az. L 27 P 75/11 und führt aus, dass eine wesentliche Änderung der Verhältnisse danach nicht bereits dann vorliege, wenn in einem nach Erlass des Bewilligungsbescheides eingeholten Gutachten der Zeitaufwand für die Grundpflege geringer eingeschätzt werde.Für das Vorliegen dieser Änderung trifft die Pflegekasse, die sich in dem Aberkennungsbescheid hierauf beruft, die materielle Beweislast (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.03.2012, L 27 P 75/11, juris, Rn 19).
- BSG, 13.03.2001 - B 3 P 20/00 R
Pflegeversicherung - Zuerkennung der Pflegestufe II nach Art 45 PflegeVG - …
Auszug aus SG Darmstadt, 16.06.2017 - S 31 P 101/15
Zur Begründung führt der Prozessbevollmächtigte des Klägers aus, die von der Beklagten durchgeführte Verfahrensweise verstoße gegen § 18 Abs. 2 Satz 5 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) a. F. Eine Folgeuntersuchung solle erst in einem angemessenen Zeitabstand durchgeführt werden, unter anderem wegen des Eingriffs in die Privatsphäre des Versicherten, so das BSG in seinem Urteil vom 13.02.2001, Az. B 3 P 20/00.