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   SG Darmstadt, 18.04.2019 - S 11 AL 229/17   

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SG Darmstadt, 18.04.2019 - S 11 AL 229/17 (https://dejure.org/2019,65106)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 18.04.2019 - S 11 AL 229/17 (https://dejure.org/2019,65106)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 18. April 2019 - S 11 AL 229/17 (https://dejure.org/2019,65106)
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  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus SG Darmstadt, 18.04.2019 - S 11 AL 229/17
    Nach der Rechtsprechung werde die Zuordnung der Beschäftigung zu den Qualifikationsgruppen im Rahmen des § 152 Abs. 2 S. 2 SGB III ausdrücklich davon abhängig gemacht, dass entsprechende formelle Berufsabschlüsse vorliegen würden (Bundessozialgericht (BSG) Urteil vom 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R -).

    Für diese Auslegung spreche auch die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 13.09.2006 - B 11 AL 21/11 R, wonach der Bezug von Alg und Unterhaltsgeld im Rahmen des § 151 SGB III gleichgesetzt worden sei.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R -) sei für die Frage der Zuordnung in die jeweilige Qualifikationsgruppe in erster Linie der formale Berufsabschluss zu berücksichtigen.

    Nach gefestigter Rechtsbrechung des BSG (Urteil vom 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R -, Urteil vom 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R -, Urteil vom 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R -) kommt es im Rahmen des § 152 SGB III für die Zuordnung zur jeweiligen Qualifikationsgruppe, in erster Linie darauf an, ob der Arbeitslose tatsächlich über den für die angestrebte Beschäftigung erforderlichen Berufsabschluss verfügt.

    Das BSG hat es in der Entscheidung vom 04.07.2012 (a. a. O.) offengelassen, ob bei der Zuordnung außer dem ursprünglichen Berufsabschluss - einschließlich erfolgreich absolvierter Weiterbildungsmaßnahmen - eine tatsächlich ausgeübte höherwertige Tätigkeit dann entscheidend sein kann, wenn eine Vermittlung in eine entsprechende Beschäftigung - aufgrund der bisherigen Tätigkeit - realistisch erscheine.

  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch durch

    Auszug aus SG Darmstadt, 18.04.2019 - S 11 AL 229/17
    Nach gefestigter Rechtsbrechung des BSG (Urteil vom 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R -, Urteil vom 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R -, Urteil vom 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R -) kommt es im Rahmen des § 152 SGB III für die Zuordnung zur jeweiligen Qualifikationsgruppe, in erster Linie darauf an, ob der Arbeitslose tatsächlich über den für die angestrebte Beschäftigung erforderlichen Berufsabschluss verfügt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2010 - L 12 AL 153/10

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus SG Darmstadt, 18.04.2019 - S 11 AL 229/17
    Der Bezug des GZ ist dem Bezug von Alg daher nicht vergleichbar (s. hierzu auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.11.2010 - L 12 AL 153/10 -), wesahlb eine bemessung des Alg nach dem bei vorherigen bezug von Alg maßgeblichen BME nicht möglich ist.
  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - versicherungspflichtige Beschäftigung -

    Auszug aus SG Darmstadt, 18.04.2019 - S 11 AL 229/17
    Nach gefestigter Rechtsbrechung des BSG (Urteil vom 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R -, Urteil vom 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R -, Urteil vom 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R -) kommt es im Rahmen des § 152 SGB III für die Zuordnung zur jeweiligen Qualifikationsgruppe, in erster Linie darauf an, ob der Arbeitslose tatsächlich über den für die angestrebte Beschäftigung erforderlichen Berufsabschluss verfügt.
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