Rechtsprechung
   SG Darmstadt, 18.09.2017 - S 8 R 383/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45805
SG Darmstadt, 18.09.2017 - S 8 R 383/16 (https://dejure.org/2017,45805)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 18.09.2017 - S 8 R 383/16 (https://dejure.org/2017,45805)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 18. September 2017 - S 8 R 383/16 (https://dejure.org/2017,45805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,45805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an einen späteren Beginn der Versicherungspflicht

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2013 - L 9 KR 384/11
    Auszug aus SG Darmstadt, 18.09.2017 - S 8 R 383/16
    Dies lässt sich dem Willen des Gesetzgebers gerade nicht entnehmen, da die Absicherung gerade nicht deckungsgleich sein muss (vgl. auch Kasseler Kommentar, Band 1, § 7 SGB IV, Rn. 22; Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 18.9.2013, Az. L 9 KR 384/11 m.w.N.; Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 16.1.2013, AZ. S 25 KR 225/10).

    Denn wie bereits dargestellt soll § 7 Abs. 6 S. 1 SGB IV gerade solche Versicherte privilegieren, die sich aus eigenem Antrieb frühzeitig um die Klärung ihres sozialversicherungsrechtlichen Status bemühen und darüber hinaus auch schon Eigenvorsorge betrieben haben, welche für den Fall, dass Versicherungspflicht festgestellt wird, gar nicht (z.B. hinsichtlich der Prämien zur privaten Krankenversicherung) oder nur noch unter erheblichem Aufwand rückabzuwickeln ist (vgl. Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 18.9.2013, Az. L 9 KR 384/11 m.w.N.; Kasseler Kommentar, Band 1, § 7 SGB IV, Rn. 20).

    Die Privilegierung dieser Versicherten vermeidet damit eine grundsätzlich unerwünschte Doppelversicherung (vgl. Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 18.9.2013, Az. L 9 KR 384/11 m.w.N).

    Dies würde dem Sinn und Zweck des § 7 Abs. 6 S. 1 SGB IV widersprechen (vgl. dazu Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 18.9.2013, Az. L 9 KR 384/11 m.w.N.) und den Anwendungsbereich der Vorschrift unterlaufen.

    Insoweit verweist die Kammer auch auf die folgenden zutreffenden Ausführungen in dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 18.9.2013, Az.L 9 KR 384/11), die sich auch auf den vorliegenden Fall übertragen lassen:.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2012 - L 4 R 761/11

    Sozialversicherungspflicht - Honorarkraft - Nachtwache in einem zugelassenen

    Auszug aus SG Darmstadt, 18.09.2017 - S 8 R 383/16
    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.10.2013, Az. B 12 KR 17/11 R; Urteil des Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 19.12.2012, Az. L 4 R 761/11; Kasseler Kommentar, Band 1, § 7 SGB IV, Rn. 61).

    Das Risiko, nicht durchgehend arbeiten zu können, ist zunächst ein Risiko, das auch jeden Arbeitnehmer trifft, der nur Zeitverträge bekommt oder auf Abruf arbeitet und nach Stunden bezahlt wird (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19.10.2012, Az. L 4 R 761/11).

    Ebenso begründet der Umstand, dass den Beigeladenen zu 1) möglicherweise eine Haftung für von ihm verursachte Schäden treffen könnte, noch kein Unternehmerrisiko (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19.10.2012, Az. L 4 R 761/11, Kasseler Kommentar, Band 1, § 7 SGB IV, Rn. 61 m.w.N.).

    Letztlich ist dies aber nicht entscheidend, sondern nur Ausdruck der unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Beschäftigungsverhältnisses (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19.10.2012, Az. L 4 R 761/11; Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20.7.2011, Az. L 8 R 534/10).

  • LSG Bayern, 28.05.2013 - L 5 R 863/12

    Beschäftigungsverhältnis: Bei der Gesamtabwägung der für und gegen eine abhängige

    Auszug aus SG Darmstadt, 18.09.2017 - S 8 R 383/16
    Etwa spricht die hier vereinbarte Vergütung nach Arbeitsstunden und nach festen Stundensätzen für eine abhängige Beschäftigung (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.11.1980, Az. 12 RK 76/79; Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts vom 28.5.2013, Az. L 5 R 863/12).

    (5) Ebenso spricht hier der Umstand, dass der Beigeladene zu 1) faktisch die Arbeitsleistungen höchstpersönlich erbracht hat, für eine abhängige Beschäftigung (vgl. Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts vom 28.5.2013, Az. L 5 R 863/12).

    Wird jedoch - wie hier - ein Beschäftigter ersetzt, ist dies als Indiz für eine abhängige Beschäftigung zu werten (vgl. Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts vom 28.5.2013, Az. L 5 R 863/12).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5195/13

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit polnischer

    Auszug aus SG Darmstadt, 18.09.2017 - S 8 R 383/16
    Doch sind ebenso im Rahmen abhängiger Beschäftigung Vertragsgestaltungen denkbar, die es weitgehend dem Beschäftigten überlassen, wie er im Anforderungsfall tätig werden will oder ob er eine Anfrage ablehnt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 33 m.w.N. - auch zum Folgenden).

    Maßgebend für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sind nicht die subjektiven Vorstellungen und Wünsche der Beteiligten, sondern entscheidend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung, so wie es sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten ergibt und im Rahmen des rechtlich zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 37).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2015 - L 4 R 1001/15

    Sozialversicherungspflicht - Arzt - Einbindung in den Rufbereitschaftsdienst

    Auszug aus SG Darmstadt, 18.09.2017 - S 8 R 383/16
    Insoweit nimmt das Gericht auf die zutreffenden Ausführungen im Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20.8.2015 (Az. L 4 R 1001/15) - Bezug, denen sich die Kammer anschließt:.

    Insoweit verweist die Kammer auch ergänzend auf die Ausführungen in dem Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20.8.2015 (Az. L 4 R 1001/15), in dem es zutreffend heißt:.

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus SG Darmstadt, 18.09.2017 - S 8 R 383/16
    In der Entscheidung vom 11.03.2009 hat das Bundessozialgericht (Az. B 12 KR 21/07 R) dazu ausdrücklich ausgeführt:.

    Insoweit nimmt die Kammer erneut Bezug auf die bereits zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11.03.2009 (Az. B 12 KR 21/07 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - L 9 KR 204/15

    Statusfeststellungsverfahren - späterer Beginn der Versicherungspflicht -

    Auszug aus SG Darmstadt, 18.09.2017 - S 8 R 383/16
    Ebenso hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 14.6.2017 (Az. L 9 KR 204/15) entschieden.
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus SG Darmstadt, 18.09.2017 - S 8 R 383/16
    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.10.2013, Az. B 12 KR 17/11 R; Urteil des Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 19.12.2012, Az. L 4 R 761/11; Kasseler Kommentar, Band 1, § 7 SGB IV, Rn. 61).
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 KR 14/11 R

    Krankenversicherung - Ausschluss - Auffangpflichtversicherung - anderweitige

    Auszug aus SG Darmstadt, 18.09.2017 - S 8 R 383/16
    Der Mindestumfang, den ein Krankenversicherungsschutz aufweisen muss, um der beabsichtigten umfassenden Versicherungspflicht Genüge zu leisten, ist gleichbedeutend mit den in § 193 Abs. 3 VVG enthaltenen Mindestanforderungen an eine der Versicherungspflicht genügende private Krankenversicherung (BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 12 KR 14/11 R -, juris; a.A.: Rundschreiben vom 13. April 2010, a.a.O.; Knospe, a.a.O.; Pietrek, a.a.O., Rd. 129; Krauskopf/Baier, a.a.O., Rd. 18; Frehse, a.a.O., Rd. 21a; Berchtold, in: Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 2.A., § 7a SGB IV, Rd. 10; Schmidt, a.a.O.).
  • SG Dresden, 16.01.2013 - S 25 KR 225/10

    Versicherungspflicht eines für ein Unternehmen tätigen IT-Beraters in der

    Auszug aus SG Darmstadt, 18.09.2017 - S 8 R 383/16
    Dies lässt sich dem Willen des Gesetzgebers gerade nicht entnehmen, da die Absicherung gerade nicht deckungsgleich sein muss (vgl. auch Kasseler Kommentar, Band 1, § 7 SGB IV, Rn. 22; Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 18.9.2013, Az. L 9 KR 384/11 m.w.N.; Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 16.1.2013, AZ. S 25 KR 225/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 8 R 534/10

    Rentenversicherung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.03.2014 - L 1 R 13/12

    Berücksichtigung in der DDR erzielter zusätzlicher Arbeitsverdienste bei der

  • LSG Hessen, 23.05.2013 - L 8 KR 162/11

    Sozialversicherungsfreiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

  • LSG Hessen, 14.03.2013 - L 8 KR 102/12

    Sozialversicherungsfreiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79

    Versicherungspflicht - Verwaltung eines Privatvermögens

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht