Rechtsprechung
SG Darmstadt, 23.11.2017 - S 17 SO 90/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Justiz Hessen
SGB XII § 90, SGB XII § 91, SGB XII § 92, SGB X § 45
Sozialhilfe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sozialhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sozialhilfe muss als "erweiterte Hilfe" bereits in Verfügungssatz ausdrücklich gewährt werden
Verfahrensgang
- SG Darmstadt, 23.11.2017 - S 17 SO 90/16
- LSG Hessen - L 4 SO 216/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz - …
Auszug aus SG Darmstadt, 23.11.2017 - S 17 SO 90/16
Unter dem Begriff des Vermögens werden alle beweglichen und unbeweglichen Güter und Rechte in Geld und Geldeswert erfasst; umfasst werden auch Forderung und Ansprüche gegen Dritte, soweit sie nicht normativ dem Einkommen zuzurechnen sind (BSG, Urteil vom 25.08.2011, Az.: B 8 SO 19/10 R, - juris - Rn. 13).In diesem Zusammenhang ist aber darauf hinzuweisen, dass das Bundessozialgericht im Hinblick auf die gesteigerte Verwertungsobliegenheit für den Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf den gesetzlich vorgesehenen Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten abzustellen sei (BSG, Urteil vom 25. August 2011, Az.: B 8 SO 19/10 R - juris - Rn. 15).
- BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - weiterer …
Auszug aus SG Darmstadt, 23.11.2017 - S 17 SO 90/16
Auch das Bundessozialgericht hat für § 92 SGB XII entschieden, dass die Rechtmäßigkeit der erbrachten Leistung nicht dahinstehen darf (so BSG, Urteil vom 23.08.2013, Az.: B 8 SO 17/12 R - juris - Rn. 21f.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - L 20 SO 63/09
Auszug aus SG Darmstadt, 23.11.2017 - S 17 SO 90/16
Ob an diesen Grundsätzen vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.11.1986, Az.: 5 C 74/85, sowie der daran anknüpfenden Entscheidung des Landessozialgericht für Nordrhein-Westfalen vom 29.10.2012, Az.: L 20 SO 63/09, zum § 19 Abs. 5 SGB XII auch im Anwendungsbereich des § 92 SGB XII festgehalten werden kann, musste das Gericht vorliegend nicht entscheiden, da jedenfalls ein begründeter Fall nicht vorlag und die gewährte Sozialhilfe nicht als erweiterte Hilfe gewährt wurde (dazu unter a) und b)).
- BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 101/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen - …
Auszug aus SG Darmstadt, 23.11.2017 - S 17 SO 90/16
Bereits ab diesem Zeitpunkt kann der Erbe auf Grund seiner durch den Erbfall erlangten Position über seinen Anteil am Nachlass verfügen (BSG, Urteil vom 25.01.2012, Az.: B 14 AS 101/11 R - juris - Rn. 20). - BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 39.78
Unterbringung eines psychisch Kranken in einem Landeskrankenhaus auf Grund von …
Auszug aus SG Darmstadt, 23.11.2017 - S 17 SO 90/16
Materiell-rechtliche Voraussetzung ist allerdings, dass die gewährte Sozialhilfe in rechtmäßiger als erweiterte Hilfe gewährt wurde (so BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1979, Az.: 5 C 39/78 - juris - Rn. 6). - BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst …
Auszug aus SG Darmstadt, 23.11.2017 - S 17 SO 90/16
In diesem Zusammenhang verweist er auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 27.01.2009, Az.: B 14 AS 42/07 R, wonach ein Verkauf oder eine Verpfändung eines Erbanteils nicht in Betracht komme, soweit am Markt keine Möglichkeit dafür bestehe. - BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Erbbaurecht am …
Auszug aus SG Darmstadt, 23.11.2017 - S 17 SO 90/16
Bei Grundstücken kann eine Verwertbarkeit nur dann angenommen werden, wenn der Berechtigte in der Lage ist, die Verwertung innerhalb einer bei Antragstellung feststehenden Zeitspanne durch eigenes Handeln herbeizuführen (BSG, Urteil vom 06. Dezember 2007, Az.: B 14/7b AS 46/06 R). - BVerwG, 23.06.1971 - V C 12.71
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Auszug aus SG Darmstadt, 23.11.2017 - S 17 SO 90/16
Das Bundesverwaltungsgericht stützte seine Rechtsprechung auf den Wortlaut des § 43 Bundessozialhilfegesetz (BSHG), der eine Gewährung von Sozialhilfe nur erlaubte, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorlagen, sowie auf den Gedanken, dass bei unrechtmäßiger Gewährung von Sozialhilfe auf die allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts, insbesondere auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes, eine unbedingte Ersatzpflicht auch der Angehörigen des Behinderten entstehe (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1971, Az.: V C 12.71 - juris - Rn. 6).