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SG Darmstadt, 24.07.2020 - S 18 KR 1905/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Darmstadt, 24.07.2020 - S 18 KR 1905/18
- LSG Hessen, 18.03.2021 - L 1 KR 405/20
- LSG Hessen, 27.04.2021 - L 1 KR 405/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 20.03.2018 - B 1 KR 4/17 R
Anspruch auf Versorgung mit Fertigarzneimitteln (hier: Intravenös zu …
Auszug aus SG Darmstadt, 24.07.2020 - S 18 KR 1905/18
Ein Off-Label-Use kommt nur in Betracht, wenn es 1. um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht, 2. keine andere Therapie verfügbar ist und 3. aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg erzielt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 1 KR 4/17).Eine Erkrankung ist lebensbedrohlich, wenn sie in überschaubarer Zeit das Leben beenden kann und dies eine notstandsähnliche Situation herbeiführt, in der Versicherte nach allen verfügbaren medizinischen Hilfen greifen müssen (vgl. BSG, Urteil vom 20.03.2018 - B 1 KR 4/17 R).
- BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 30/16 R
Krankenversicherung - kein Anspruch auf zahnärztliche Zahnreinigung zur …
Auszug aus SG Darmstadt, 24.07.2020 - S 18 KR 1905/18
Der Kostenerstattungsanspruch reicht allerdings nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch als er voraussetzt, dass die selbstbeschaffte Leistung zu den Leistungen gehört, die die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl. BSG, Urteil vom 11. Juli 2017 - B 1 KR 30/16 R). - BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R
Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung …
Auszug aus SG Darmstadt, 24.07.2020 - S 18 KR 1905/18
Nach der Rechtsprechung des BSG sind von den von der Krankenkasse geschuldeten Krankenbehandlungen nur solche Maßnahmen umfasst, die unmittelbar an der eigentlichen Krankheit ansetzen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Juni 1998 - B 1 KR 18/96 R).