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   SG Darmstadt, 24.07.2020 - S 18 KR 575/17   

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https://dejure.org/2020,81645
SG Darmstadt, 24.07.2020 - S 18 KR 575/17 (https://dejure.org/2020,81645)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 24.07.2020 - S 18 KR 575/17 (https://dejure.org/2020,81645)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 24. Juli 2020 - S 18 KR 575/17 (https://dejure.org/2020,81645)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

    Auszug aus SG Darmstadt, 24.07.2020 - S 18 KR 575/17
    Zur Begründung verweist sie auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. August 2017 (Az. B 12 KR 14/16 R).

    Diese Rechtsprechung hat das BSG in seiner Entscheidung vom 16. August 2017 (Az. B 12 KR 14/16 R) dahingehend fortentwickelt, dass Aufgaben und Tätigkeiten, die Ausfluss der organschaftlichen Stellung einer ein Ehrenamt ausübenden Person und auch nicht für jedermann frei zugänglich sind, regelmäßig nicht zu der in § 7 Abs. 1 SGB V umschriebenen Abhängigkeit führen.

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist die ehrenamtliche Tätigkeit durch ihren ideellen Zweck und ihrer Unentgeltlichkeit geprägt (vgl. Urteil vom 16. August 2017 - B 12 KR 14/16 R).

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungsfreiheit - ehrenamtliche Tätigkeit

    Auszug aus SG Darmstadt, 24.07.2020 - S 18 KR 575/17
    Bei der Aufwandsentschädigung aus einer Stadtverordnetentätigkeit handelt es sich nicht um Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (vgl. auch BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 4 RA 55/98 R für Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft; anders, aber mit ähnlichem Ergebnis, BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R).

    Realistisch betrachtet könnten nur noch Personen in größerem Umfang kommunalpolitisch tätig sein, die über erhebliches Vermögen verfügen oder bei denen andere Personen oder Institutionen (z. B. Arbeitgeber, Anwaltssozietät) den Ausfall an Arbeitskraft kompensieren (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R).

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge

    Auszug aus SG Darmstadt, 24.07.2020 - S 18 KR 575/17
    Dass neben diesem materiellen Interesse oftmals auch immaterielle Interessen eine Rolle spielen, schließe nicht aus, die Erwerbsabsicht als wesentliches Merkmal zur Abgrenzung von Tätigkeiten heranzuziehen, die vorwiegend auf ideellen Beweggründen beruhen (BAG Urteil vom 29.8.2012 - 10 AZR 499/11 - BAGE 143, 77).
  • BFH, 31.01.2017 - IX R 10/16

    Besteuerung von Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter

    Auszug aus SG Darmstadt, 24.07.2020 - S 18 KR 575/17
    Finanzielle Zuwendungen können auch Ausfall für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall enthalten (vgl. auch BFH Urteil vom 31.1.2017 - IX R 10/16 - BFHE 256, 250 - Zuwendungen für eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter).
  • BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 55/98 R

    Hinzuverdienstgrenze - Abgeordnetenentschädigung

    Auszug aus SG Darmstadt, 24.07.2020 - S 18 KR 575/17
    Bei der Aufwandsentschädigung aus einer Stadtverordnetentätigkeit handelt es sich nicht um Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (vgl. auch BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 4 RA 55/98 R für Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft; anders, aber mit ähnlichem Ergebnis, BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    Auszug aus SG Darmstadt, 24.07.2020 - S 18 KR 575/17
    Nach der älteren Rechtsprechung des BSG stehen ehrenamtlich Tätige in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, wenn sie dabei (auch) dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und hierfür eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten (vgl. BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 12/05 R).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 17/98 R

    Anrechnung von steuerlichen Gewinnen auf Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus SG Darmstadt, 24.07.2020 - S 18 KR 575/17
    Aus der steuerrechtlichen Qualifizierung bestimmter Einkünfte und ihrer Zuordnung zum Gewinn kann jedoch nicht automatisch geschlossen werden, dass damit auch in jedem Fall Arbeitseinkommen i.S.d. § 15 SGB IV vorliegt; dieses ist nicht in jedem Fall identisch mit dem vom Finanzamt ermittelten Gewinn (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 17/98).
  • BFH, 13.06.2013 - III B 156/12

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit

    Auszug aus SG Darmstadt, 24.07.2020 - S 18 KR 575/17
    Ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Volksvertretungen unterliegen mit den ihnen gewährten Entschädigungen grundsätzlich der Einkommensteuer (vgl. BFH, Beschluss vom 13. Juni 2013 - III B 156/12).
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 3/08 R

    Krankenversicherung - Ausschluss der Familienversicherung wegen Ausübung einer

    Auszug aus SG Darmstadt, 24.07.2020 - S 18 KR 575/17
    Selbständig erwerbstätig ist nur, wer als natürliche Person selbst mit Gewinnerzielungsabsicht eine Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft, in einem Gewerbebetrieb oder einer sonstigen insbesondere freiberuflichen Arbeit in persönlicher Unabhängigkeit und auf eigene Rechnung und Gefahr ausübt (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2009 - B 12 KR 3/08 R).
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