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   SG Darmstadt, 25.10.2021 - S 8 BA 26/19   

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SG Darmstadt, 25.10.2021 - S 8 BA 26/19 (https://dejure.org/2021,49092)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 25.10.2021 - S 8 BA 26/19 (https://dejure.org/2021,49092)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 25. Oktober 2021 - S 8 BA 26/19 (https://dejure.org/2021,49092)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Auszug aus SG Darmstadt, 25.10.2021 - S 8 BA 26/19
    Eine rückwirkende Änderung ist ausgeschlossen, wenn im konkreten Einzelfall nach einer Gesamtwürdigung besondere Umstände für ein über die allgemeinen Grundsätze hinausgehendes besonderes Vertrauen bestehen, wobei Dispositionen in Erwartung einer bestimmten richterlichen Entscheidung für sich gesehen grundsätzlich nicht ausreichend sind (BSG, Urteil vom 19. September 2019, Az.: B 12 R 25/18 R- juris - Rn. 20).

    In Bezug auf das Mitgliedschafts- und Beitragsrecht der Sozialversicherung bestand keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, nach der die Tätigkeit von Geschäftsführer als nicht versicherungspflichtig und damit beitragsfrei zu beurteilen gewesen wäre (BSG, Urteil vom 19. September 2019, Az.: B 12 R 25/18 R- juris - Rn. 21).

    Umgekehrt gilt, dass die Nichtausübung eines Rechts unbeachtlich ist, solange diese Rechtsposition nicht wirksam abbedungen ist (BSG, Urteil vom 19. September 2019, Az.: B 12 R 25/18 R - juris - Rn. 24).

    Eine materielle Bindungswirkung aufgrund einer Betriebsprüfung konnte sich nur insoweit ergeben, als Versicherungs- und Beitragspflicht sowie -höhe im Rahmen der Prüfung personenbezogen für bestimmte Zeiträume durch gesonderten Verwaltungsakt festgestellt wurden (BSG, Urteil vom 19. September 2019, Az.: B 12 R 25/18 R - juris - Rn. 30).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus SG Darmstadt, 25.10.2021 - S 8 BA 26/19
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, Az.: B 12 KR 31/06 R - juris - Rn. 17; BSG, Urteil vom 29. August 2012, Az.: B 12 R 14/10 R - juris - Rn. 16).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung war in der Vergangenheit - überwiegend zu Leistungsansprüchen des Arbeitsförderungs- und Unfallversicherungsrechts - auch für den Fall, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft nicht zumindest über eine Sperrminorität verfügte, eine selbstständige Tätigkeit des Betroffenen für möglich erachtet, wenn dessen Tätigwerden innerhalb einer Gesellschaft durch eine besondere Rücksichtnahme aufgrund familiärer Bindungen geprägt war (BSG, Urteil vom 29. August 2012, Az.: B 12 R 14/10 R - juris - Rn. 27).

    Eine solche "Schönwetter-Selbstständigkeit", welche von rein faktisch, rechtlich nicht gebundenen und daher jederzeit änderbaren Verhalten der Beteiligten, ist mit Blick auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände schwerlich hinnehmbar (BSG, Urteil vom 29. August 2012, Az.: B 12 R 14/10 R - juris - Rn. 28; BSG, Urteil vom 30. April 2013, Az.: B 12 KR 19/11 R - juris - Rn. 19).

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus SG Darmstadt, 25.10.2021 - S 8 BA 26/19
    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (BSG, Urteil vom 01. Dezember 1977, Az.: 12/3/12 RK 39/74 - juris - Rn. 15).

    Der Einsatz eigenen Kapitals ist für eine selbständige Tätigkeit typisch (BSG, Urteil vom 01. Dezember 1977, Az.: 12/3/12 RK 39/74 - juris - Rn. 23).

  • SG Darmstadt, 30.08.2021 - S 8 R 316/17

    Künstlersozialversicherung

    Auszug aus SG Darmstadt, 25.10.2021 - S 8 BA 26/19
    Damit ist aber auch die Befugnis verbunden, entgegenstehende Bescheide zurückzunehmen oder aufzuheben (vgl. SG Kassel, Urteil vom 25. April 2007, Az.: S 12 KR 421/05 - juris - Rn. 25; SG Darmstadt, Urteil vom 30. August 2021, Az.: S 8 R 316/17 - juris - Rn. 47).
  • BSG, 17.06.1999 - B 12 KR 11/99 R

    Familienversicherung - Statusentscheidung - Feststellungsklage -

    Auszug aus SG Darmstadt, 25.10.2021 - S 8 BA 26/19
    Das Bundessozialgericht hat insoweit bereits entschieden, dass Entscheidungen über die Versicherteneigenschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung Statusentscheidungen sind, die nur gegenüber den am Versicherungsverhältnis Beteiligten ergehen, für Dritte Tatbestandswirkung haben und von diesen nicht beantragt oder angefochten werden können (BSG, Urteil vom 17.06.1999, Az.: B 12 KR 11/99 R).
  • SG Kassel, 25.04.2007 - S 12 KR 421/05

    Verbot nachteiliger Vereinbarungen - Nichtigkeit einer arbeitsvertraglichen

    Auszug aus SG Darmstadt, 25.10.2021 - S 8 BA 26/19
    Damit ist aber auch die Befugnis verbunden, entgegenstehende Bescheide zurückzunehmen oder aufzuheben (vgl. SG Kassel, Urteil vom 25. April 2007, Az.: S 12 KR 421/05 - juris - Rn. 25; SG Darmstadt, Urteil vom 30. August 2021, Az.: S 8 R 316/17 - juris - Rn. 47).
  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 29/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 -

    Auszug aus SG Darmstadt, 25.10.2021 - S 8 BA 26/19
    Die Tatbestandswirkung (Drittbindungswirkung) von Verwaltungsakten besagt, dass Behörden und Gerichte die in einem bindenden Bescheid getroffene Regelung, solange sie Bestand hat, als verbindlich hinzunehmen und ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit ihren Entscheidungen zugrunde zu legen habe (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2016 - B 1 KR 29/15 R - juris - Rn. 11).
  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

    Auszug aus SG Darmstadt, 25.10.2021 - S 8 BA 26/19
    Dagegen spricht allerdings die kurze Zeitspanne zwischen dem Antrag der Klägerin auf Prüfung der Sozialversicherungspflicht sowie der Entscheidung der Beigeladenen zu 4. Es ist allerdings in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Einzugsstelle nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung seit dem Jahre 1961 verpflichtet war und ist, ihre Entscheidungen gegenüber allen Beteiligten, zu denen auch die weiteren Versicherungsträger gehören, bekanntzugeben, für die dann jeweils gesondert von der Bekanntgabe des Bescheides bzw. Widerspruchsbescheides die Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelfristen liefen (vgl. die Ausführungen bei BSG, Urteil vom 01. Juli 1999, Az.: B 12 KR 2/99 R - juris - Rn. 23, 24).
  • BSG, 07.07.2020 - B 12 R 17/18 R

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Auszug aus SG Darmstadt, 25.10.2021 - S 8 BA 26/19
    Die in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV genannten Merkmale sind schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nur "Anhaltspunkte" für eine persönliche Abhängigkeit, also im Regelfall typische Merkmale einer Beschäftigung und keine abschließenden Bewertungskriterien (BSG, Urteil vom 07. Juli 2020, Az.: B 12 R 17/18 R - juris - Rn. 36).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus SG Darmstadt, 25.10.2021 - S 8 BA 26/19
    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, dh den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 25. April 2012, Az.: B 12 KR 24/10 R - juris - Rn. 25).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 19/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger Ergotherapeut -

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen -

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R

    Zum sozialrechtlichen Status von Fremdgeschäftsführern einer GmbH!

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 16/09 R

    Sozialversicherungspflicht - Fahrlehrerausbildung - Geltung der Grundsätze einer

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R

    Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status -

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