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   SG Darmstadt, 29.12.2021 - S 16 AS 333/21   

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SG Darmstadt, 29.12.2021 - S 16 AS 333/21 (https://dejure.org/2021,69720)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 29.12.2021 - S 16 AS 333/21 (https://dejure.org/2021,69720)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 29. Dezember 2021 - S 16 AS 333/21 (https://dejure.org/2021,69720)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 13 AS 233/12

    Untätigkeitsklage; Dreimonatsfrist zur Entscheidung über einen Widerspruch gegen

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.12.2021 - S 16 AS 333/21
    Da es sich bei der nach § 193 SGG zu treffenden Ermessensentscheidung um eine Billigkeitsentscheidung handelt, bei der alle Umstände des Einzelfalls in die Entscheidungsfindung einbezogen werden können, ist schon nicht vornehmlich auf den Erfolg der Klage abzustellen, sondern eine Gewichtung aller Kriterien vorzunehmen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v.19. März 2014 - L 13 AS 233/12 - Juris).

    Mutwillig handelt derjenige, der von vornherein den kostspieligeren Weg wählt und sich nicht so verhält, wie dies eine bemittelte Partei getan hätte, wenn sie in der gleichen Lebenssituation gewesen wäre und in verständiger Art und Weise ihre Belange vertreten wollte (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 19. März 2014 - L 13 AS 233/12 - m. w. N.).

  • LSG Hessen, 15.02.2008 - L 7 B 184/07

    Keine Sachstandsanfrage bei Behörde vor Erhebung der Untätigkeitsklage

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.12.2021 - S 16 AS 333/21
    Der insoweit ergangenen Rechtsprechung des früheren 7. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (vgl. Beschl. v. 15. Februar 2008, - L 7 B 184/07 AS), welche gleichsam einen Freibrief zu Erhebung der Untätigkeitsklage postuliert, schließt sich die erkennende Kammer ausdrücklich nicht an.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 12 AL 46/07

    Bestehenbleiben eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld im Falle der sog.

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.12.2021 - S 16 AS 333/21
    Nach Auffassung der Kammer bestehen hier aufgrund des auf eine gewisse Dauer angelegten Sozialrechtsverhältnisses gegenseitige Pflichten der Rücksichtnahme und Schadensvermeidung, die letztlich auf den - auch im öffentlichen Recht geltenden - Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB]) zurückgehen (vgl. zum sozialrechtlichen Versicherungsverhältnis: LSG Niedersachsen - Bremen, Urt. v. 3. September 2009 - L 12 AL 46/07 - m. w. N.; Juris).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.12.2021 - S 16 AS 333/21
    Es ist vielmehr zu berücksichtigen, dass auch die Klägerseite gerade im Fall der anwaltlichen Vertretung im Rahmen des zur Beklagtenseite bestehenden Sozialrechtsverhältnisses Obliegenheiten treffen, um die Beklagtenseite vor vermeidbarem, das Sozialleistungsverhältnis betreffenden Schaden zu bewahren (vgl. BSG, Urt. v. 08. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 m. w. N.).
  • BVerfG, 08.02.2023 - 1 BvR 311/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung eines

    Der Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt vom 29. Dezember 2021 - S 16 AS 333/21 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.
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