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   SG Dessau-Roßlau, 22.06.2016 - S 24 R 556/13   

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SG Dessau-Roßlau, 22.06.2016 - S 24 R 556/13 (https://dejure.org/2016,70727)
SG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 22.06.2016 - S 24 R 556/13 (https://dejure.org/2016,70727)
SG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - S 24 R 556/13 (https://dejure.org/2016,70727)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die gesetzliche Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die gesetzliche Rentenversicherung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 22.06.2016 - S 24 R 556/13
    Maßgeblich ist die Minderung es Leistungsvermögens des Versicherten in seiner letzten, nicht nur kurzfristig ausgeübten Tätigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 29.03.2006, B 13 RJ 37/05 R).

    Der Versicherte soll der Leistungsgemeinschaft der Beitragszahler erhalten bleiben oder wieder zugeführt werden und eigenverantwortlich seinen Lebensunterhalt bestreiten können (BSG, Urteil vom 29.03.2006, B 13 RJ 37/05 R.) Ein Verlust des Bezugsberufes nach längerer Zeit der Arbeitslosigkeit würde jedoch entgegen des vorgenannten Zwecks gerade dieses Ziel konterkarieren.

  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 22.06.2016 - S 24 R 556/13
    Da die Beklagte ihre Leistungspflicht bereits verneint hat, weil ihrer Ansicht nach die Erwerbsfähigkeit des Klägers nicht gefährdet oder gemindert ist, kommt eine maßnahmenbezogene Prüfung nicht in Betracht, sondern nur die Gewährung der Leistung dem Grunde nach (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2006, B 5 RJ 15/05 R).

    Der Begriff der im Gesetz nicht definierten Erwerbsfähigkeit ist als Fähigkeit des Versicherten zu verstehen, seinen bisherigen Beruf oder seine bisherige Tätigkeit weiter dauerhaft im normalen Umfang ausüben zu können (BSG, Urteil vom 17.10.2006, B 5 RJ 15/05 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 2 R 712/15

    Bezugsberuf - Arbeitslosigkeit - berufliche Rehabilitation - Leistungen zur

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 22.06.2016 - S 24 R 556/13
    Die Kammer folgt der Auffassung, dass eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit nicht dazu führt, dass kein Bezugsberuf mehr gegeben ist und immer sämtliche Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes als "Bezugsberuf" gelten (so LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2016, L 2 R 712/15).
  • LSG Sachsen, 07.01.2014 - L 5 R 626/12

    Rentenversicherung; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Bezugsberuf nach

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 22.06.2016 - S 24 R 556/13
    Das Sächsische Landessozialgericht (LSG) hat eine zeitliche Grenze von zehn Jahren Arbeitslosigkeit vor Antragstellung für den Verlust der letzten Tätigkeit als Bezugsberuf gebilligt und dies mit dem regelmäßigen Verlust von Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen sowie Kernkompetenzen durch das Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess begründet (Sächsisches LSG, Urteil vom 07.01.2014, L 5 R 626/12).
  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 8/79

    Förderung einer beruflichen Umschulung

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 22.06.2016 - S 24 R 556/13
    Diese Anknüpfung beruht auf der Ausführung des BSG im Urteil vom 31.01.1980 (11 RA 8/79).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 22.06.2016 - S 24 R 556/13
    Zu prüfen ist, ob der Versicherte unabhängig von den Besonderheiten des aktuellen Arbeitsplatzes den typischen Anforderungen des ausgeübten Berufs noch nachkommen kann (BSG, Urteil vom 20.10.2009, B 5 R 44/08 R).
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 22.06.2016 - S 24 R 556/13
    Eine Erfolgsaussicht in dem von § 10 Abs. 1 Nr. 2b SGB VI geforderten Sinn muss nicht auf die Erhaltung, wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten in seinem bisherigen Beruf bestehen (BSG, Urteil vom 11.05.2011, B 5 R 54/10 R).
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