Rechtsprechung
   SG Dessau-Roßlau, 28.04.2017 - S 10 SO 6/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,56761
SG Dessau-Roßlau, 28.04.2017 - S 10 SO 6/14 (https://dejure.org/2017,56761)
SG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 28.04.2017 - S 10 SO 6/14 (https://dejure.org/2017,56761)
SG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 28. April 2017 - S 10 SO 6/14 (https://dejure.org/2017,56761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,56761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Versorgung eines Gehbehinderten mit einem Therapie-Dreirad

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für ein Therapiedreirad i.R. der gesetzlichen Krankenversicherung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 28.04.2017 - S 10 SO 6/14
    Nicht entscheidend für den Versorgungsanspruch ist, ob das begehrte Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V) gelistet ist, denn es handelt sich bei diesem Verzeichnis nicht um eine abschließende Regelung i.S. einer Positivliste (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 7. Oktober 2010 - B 3 KR 5/10 R).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können Erwachsene gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf Versorgung mit einem Behindertendreirad (Therapiedreirad), wenn dieses Hilfsmittel in Ergänzung der Krankengymnastik zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung notwendig ist (BSG, Urteil vom 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R).

    Sie liegen vor, wenn der Versicherte aufgrund der Schwere der Erkrankung dauerhaft Anspruch auf Maßnahmen der physikalischen Therapie hat und die durch das beanspruchte Hilfsmittel unterstützte eigene körperliche Betätigung diese Therapie entweder wesentlich fördert oder die Behandlungsfrequenz infolge der eigenen Betätigung geringer ausfallen kann (BSG, Urteil vom 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R).

    Der Gesetzgeber hat diese ständige Rechtsprechung des BSG zur Hilfsmittelversorgung durch die Regelung in § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX ausdrücklich gesetzlich bestätigt (vgl. BSG, Urteil vom 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R).

    Es sind deshalb nur solche Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die dem Grundbedürfnis dienen, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und diese zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 07.10.2010, B 3 KR 5/10 R).

    Jedoch ist das Fahrradfahren kein Grundbedürfnis des täglichen Lebens (BSG, Urteil 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2014 - L 8 SO 41/13

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - ärztliche Verordnung eines

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 28.04.2017 - S 10 SO 6/14
    Nach den verbindlichen Vorgaben der Hilfsmittel-Richtlinien (Hilfsmittel-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses ist das Hilfsmittel in der ärztlichen Verordnung so eindeutig wie möglich zu bezeichnen und es sind alle für die individuelle Versorgung oder Therapie erforderlichen Einzelangaben zu machen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 Hilfsmittel-RL; vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.02.2014 - L 8 SO 41/13 B ER).

    Im Rahmen der Versichertengemeinschaft hat der Gesetzgeber mit Einführung des § 13 Abs. 3a SGB V das Ziel verfolgt, im Interesse des Versicherten ihm zu einer schnellen Entscheidung zu verhelfen (BT-Drs. 17/10488, Seite 9; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.02.2014 - L 8 SO 41/13 B ER).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2016 - L 2 SO 3968/15

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 28.04.2017 - S 10 SO 6/14
    Dies ist nur zu bejahen, wenn das Therapiedreirad als grundsätzlich geeignete Eingliederungsmaßnahme unentbehrlich zum Erreichen der Eingliederungsziele ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R, BSGE 112, 67 ff.), die darin liegen (vgl. § 53 Abs. 3 Satz 1 SGB XII), eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2016 - L 2 SO 3968/15).

    Dieser individuelle und personenzentrierte Maßstab steht regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalls entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2016 - L 2 SO 3968/15).

  • SG Speyer, 24.10.2016 - S 16 R 1005/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der allgemeinen Leistungsklage

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 28.04.2017 - S 10 SO 6/14
    Sie wird auch nicht durch eine Weiterleitung des Antrages durch die Krankenkasse als erstangegangener Träger auf den zweitangegangen Träger übertragen (a.A. SG Speyer, Urteil vom 24.10.2016 - S 16 R 1005/14).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 28.04.2017 - S 10 SO 6/14
    Prüfungsmaßstab ist mithin die konkrete individuelle Lebenssituation des behinderten Menschen, wobei in die Gesamtwürdigung seine Bedürfnisse und Wünsche, aber auch Art und Ausmaß der Behinderung einzubeziehen sind (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 24/11 R).
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 28.04.2017 - S 10 SO 6/14
    Dieser individuelle und personenzentrierte Maßstab steht regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalls entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2016 - L 2 SO 3968/15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 9 KR 392/10

    Anspruch des Versicherten mit einem Therapie-Dreirad

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 28.04.2017 - S 10 SO 6/14
    Auch für Erwachsene gelten Therapie-Dreiräder als Hilfsmittel (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2001 - B 3 KR 6/00 R; Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Oktober 2012 - L 9 KR 392/10).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 28.04.2017 - S 10 SO 6/14
    Dies ist nur zu bejahen, wenn das Therapiedreirad als grundsätzlich geeignete Eingliederungsmaßnahme unentbehrlich zum Erreichen der Eingliederungsziele ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R, BSGE 112, 67 ff.), die darin liegen (vgl. § 53 Abs. 3 Satz 1 SGB XII), eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2016 - L 2 SO 3968/15).
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 6/00 R

    Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 28.04.2017 - S 10 SO 6/14
    Auch für Erwachsene gelten Therapie-Dreiräder als Hilfsmittel (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2001 - B 3 KR 6/00 R; Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Oktober 2012 - L 9 KR 392/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht