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   SG Detmold, 04.04.2017 - S 2 SO 92/17 ER   

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SG Detmold, 04.04.2017 - S 2 SO 92/17 ER (https://dejure.org/2017,25016)
SG Detmold, Entscheidung vom 04.04.2017 - S 2 SO 92/17 ER (https://dejure.org/2017,25016)
SG Detmold, Entscheidung vom 04. April 2017 - S 2 SO 92/17 ER (https://dejure.org/2017,25016)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • SG Dortmund, 23.11.2015 - S 30 AS 3827/15

    Hartz IV-Leistungsausschluss für EU-Bürger verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Detmold, 04.04.2017 - S 2 SO 92/17
    Der Anspruch auf staatliche Zuwendungen entsteht mithin dann, wenn alle Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft sind (vgl. auch SG Dortmund, Beschluss vom 23.11.2015, Az.: S 30 AS 3827/15 ER).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus SG Detmold, 04.04.2017 - S 2 SO 92/17
    Danach haben die Aufnahmestaaten jedoch keine Verpflichtung zur Gleichbehandlung ihrer Staatsangehörigen und solcher anderer EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf einen Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Letztere nicht Arbeitnehmer oder Selbstständige sind oder ihnen dieser Status erhalten geblieben ist bzw. Familienangehörige dieser sind (vgl. zum Vorstehenden auch BSG, Urteil vom 03.12.2015, Az.: B 4 AS 44/15 R).
  • SG Dortmund, 31.01.2017 - S 62 SO 628/16

    Rechtmäßige Versagung des Leistungsbezugs nach dem SGB II aufgrund eines

    Auszug aus SG Detmold, 04.04.2017 - S 2 SO 92/17
    Gegenstand der Entscheidung war die Frage der Leistungshöhe der Leistungen nach dem AsylbLG im Vergleich zu den Leistungen nach dem SGB II und SGB XII. Das Urteil enthält dagegen keine Aussagen darüber, inwiefern es dem Gesetzgeber möglich ist, Personen ohne Aufenthaltsrecht Sozialleistungen zu verwehren oder Personen mit einem bestimmten, näher definierten Aufenthaltsrecht vom Bezug von Sozialleistungen auszuschließen (vgl. hierzu auch SG Dortmund, Beschluss vom 31.01.2017, Az.: S 62 SO 628/16 ER).
  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus SG Detmold, 04.04.2017 - S 2 SO 92/17
    Der EuGH hat in der Rechtssache E vom 11.11.2014 (Az.: C 333/13) und in der Rechtssache B vom 15.09.2015 (Az.: C 67/14) die grundsätzliche Möglichkeit von Leistungsausschlüssen durch den nationalen Gesetzgeber für "besondere beitragsunabhängige Geldleistungen" im Sinne des Art. 70 Abs. 2 VO 883/2004 EG bestätigt.
  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Auszug aus SG Detmold, 04.04.2017 - S 2 SO 92/17
    Der EuGH hat in der Rechtssache E vom 11.11.2014 (Az.: C 333/13) und in der Rechtssache B vom 15.09.2015 (Az.: C 67/14) die grundsätzliche Möglichkeit von Leistungsausschlüssen durch den nationalen Gesetzgeber für "besondere beitragsunabhängige Geldleistungen" im Sinne des Art. 70 Abs. 2 VO 883/2004 EG bestätigt.
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus SG Detmold, 04.04.2017 - S 2 SO 92/17
    Das Bundesverfassungsgericht weist aber auch darauf hin, dass der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde verpflichtet ist, die materiellen Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein zur Verfügung zu stellen, wenn der Betreffende die Gewährleistung des Existenzminimums weder aus seiner Erwerbstätigkeit noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann (BVerfG, Urteil vom 18.07.2012, Az.: 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Detmold, 04.04.2017 - S 2 SO 92/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. zuletzt Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
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